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abgeschlossen Dienstliche Kommunikation von Schöffen (ID 291627)

Eingegangen am:17.04.2023
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Dienstliche Kommunikation von Schöffen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit legitimieren den Grundsatz, dass Gerichte im Namen des Volkes handeln und Urteile im Names des Volkes ergehen. Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung verarbeiten Schöffen eine Vielzahl personenbezogener Daten, darunter auch besonders sensible. Schöfen in der Strafgerichtsbarkeit erhalten mitunter sehr weitgehende Informationen über persönliche Verhältnisse und Lebensumstände von Personen. Als ehrenamtlich Tätige sind sie zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Hierunter fällt selbstverständlich auch die hinreichende Beachtung von datenschutzrechtlichen Vorschriften, wie dass personenbezogene Daten nicht unbefugt Dritten offenbart werden dürfen. Der strikten und klaren Trennung zwischen einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Schöffe und anderen Sphären (wie privater oder beruflicher Bereich) kommt im Datenschutzrecht große Bedeutung zu. Mitunter verwenden Schöffen ihre privaten PCs und Laptops oder andere Endgeräte zur Speicherung von Dokumenten mit personenbezogenen Daten oder es werden seitens der Gerichtsverwaltung E-Mails mit personenbezogenen Daten an private oder berufliche E-Mail-Adressen von Schöffen versandt. Das Datenschutzrecht setzt dem jedoch sehr enge Grenzen. Das zuständige Gericht hat die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass nur Schöffen Kenntnis von personenbezogenen Daten erlangen und nicht unbefugte Dritte (wie etwa Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen). Deshalb sollten nach Möglichkeit unter anderem Schöffen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit behördliche E-Mail-Adressen des Gerichts erhalten, welche auch das Gericht nutzt, und keine Daten, die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen, auf privaten Endgeräte gespeichert werden.

Bitte senden Sie mir in diesem Zusammenhang Folgendes zu:

- die Anzahl der an Ihrem Gericht tätigen Schöffen, welche bereits eine dienstliche E-Mail-Adresse zur rechtssicheren und datenschutzkonformen Kommunikation mit dem Gericht zugewiesen/angelegt bekommen haben.

- alle Dokumente (Erlasse, Richtlinien, Vereinbarung, Handlungsanweisungen, interne E-Mails etc.), die den Umgang – in jedweder Art – von privaten und dienstlichen E-Mail-Adressen von Schöffen regeln.

...

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter Herr S.,

Danke für Ihre Anfrage vom 17. April 2023. Hier, was ich zu Ihren Fragen beitragen kann:
Schöff:innen in Bremen wird generell keine dienstliche E-Mail-Adresse zugeteilt. Personenbezogene Daten werden allerdings auch generell nicht an private E-Mail-Adressen versendet. Private E-Mail-Adressen der Schöff:innen werden nach Auskunft der Schöffengeschäftsstellen der Gerichte ggf. nur dazu genutzt, um Ladungen zu anstehenden Terminen zu versenden, in denen sich keine personenbezogenen Daten finden. Erlasse, Richtlinien, Vereinbarungen oder Handlungsanweisungen der senatorischen Behörde gibt es zum Umgang mit privaten E-Mail-Adressen nicht. Nähere Informationen zum Thema liegen dem Ressort der Senatorin für Justiz und Verfassung nicht vor - ggf. könnten die Gerichte weitere Auskünfte geben.

Beste Grüße