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  • Einkaufsliste und Höhe des Taschengelds der Häftlinge

abgeschlossen Einkaufsliste und Höhe des Taschengelds der Häftlinge (ID 291630)

Eingegangen am:09.08.2023
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde teilweise gewährt
Titel:Einkaufsliste und Höhe des Taschengelds der Häftlinge

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Auflistung der Produkte die sich Häftlinge kaufen können (Einkaufsliste) und die Höhe des Taschengelds

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter Herr D.,

der Einkauf der Gefangenen erfolgt im Land Bremen über eine Firma, die ein umfangreiches Sortiment anbietet, das auf Wünsche und Bedürfnisse
der Gefangenen Rücksicht nimmt. Der Einkauf der Gefangenen stellt andere Anforderungen an einen Anbieter als das Angebot für Kundinnen und
Kunden in Freiheit. Hinsichtlich der Preisgestaltung sind die spezifischen Belange des Strafvollzugs zu berücksichtigen. Aus rechtlichen Gründen
kann ich Ihnen die Artikelliste nicht zur Verfügung stellen.

Die Höhe des Taschengelds ist gesetzlich festgelegt. Das Taschengeld beträgt 14 Prozent der sogenannten Eckvergütung, die wiederum 9 Prozent
der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch entspricht (§§ 58 Abs. 3 S. 1, 55 Abs. 2 Bremisches Strafvollzugsgesetz bzw. §
25 Abs. 7 S. 3, Abs. 2 S. 1 Bremisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz). Das Taschengeld pro Arbeitstag beträgt 2,05 €. Aus der Anzahl der
Arbeitstage des jeweiligen Jahres berechnet sich der monatliche Betrag. Die Höhe des Taschengeldes beträgt im Jahr 2023 somit 42,88 €
monatlich.

Mit freundlichen Grüßen