Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen.
Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt?
Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden?
Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?
Welche Konsequenzen ergeben sich im Bezug auf die Berufsausübung?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Bremen liegen dem Justiz-Ressort keine Erkenntnisse zu anhängigen Ermittlungsverfahren gegen Ärzte vor, die unrichtige "Maskenatteste" ausstellen.
Strafrechtlich würde ein solches Verhalten auf Grundlage von § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) (siehe https://dejure.org/gesetze/StGB/278.html) verfolgt werden. Die Vorschrift sieht die Verhängung einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor.
Inwieweit die Ärztekammer Bremen auf Grundlage von § 25 der "Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen" mit dem Thema befasst ist und wie entsprechende Verstöße geahndet würden, müssten Sie dort nachfragen.
Beste Grüße