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abgeschlossen Allgemeine Anfrage zum Thema Jugendarrest in der Bundesrepublik (ID 299067)

Eingegangen am:25.06.2021
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde teilweise gewährt
Titel:Allgemeine Anfrage zum Thema Jugendarrest in der Bundesrepublik

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erbitte ich freundlichst Auskunft zu folgenden Fragen gemäß dem lnformationsfreiheitsgesetz:

1. Weswegen werden Jugendarreste nach § 16 JGG von Gerichten in der Bundesrepublik verhängt, obwohl der ideologische Gedanke, als auch die erstmalige Einführung von Jugendarreststrafen in Deutschland ihre Wurzeln in der NS-Zeit haben?
2. Distanziert sich die Justiz in der Bundesrepublik vom der nationalsozialistischen Vergangenheit und den nationalsozialistischen Wurzeln dieser Form der Sanktion im Jugendstrafrecht der Bundesrepublik?
3. Inwiefern unterscheidet sich der § 90 JGG von der Jugendarrestordnung in der NS-Zeit vom 01.11.1940?
4. Haben Opfer dieser Sanktion, falls nationalsozialistisch, Anspruch auf Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz von 1953 und welche Stelle(n) wären im Zweifelsfall für die Auszahlung der Entschädigung(en) verantwortlich?
5. Welchem juristischen Gedanken unterliegt der aktuell angewandte Jugendarrest in der Bundesrepublik?
6. Inwiefern unterscheidet sich die Unterbringung in modernen Jugendarrestanstalten (Haftbedingungen) von denen in damaligen Anstalten?
7. Inwiefern wurden die Paragraphen 16 und 90 des JGG durch Handlungen des Dr. jur. Roland Freisler in der NS-Zeit beeinflusst?
8. Sind die Gerichte, (Jugendschöffengerichte, Jugendrichter am Amtsgericht etc.) grundrechtsfähig und grundrechtsberechtigt?
9. Sind Jugendarrestanstalten und Gerichte zur Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sowie allen Genfer Abkommen verpflichtet?
10. Welcher Person bzw. Stelle unterstehen die Jugendarrestanstalten und welche Person(en) üben die Aufsichtspflicht und das Sorgerecht von minderjährigen Arrestanten aus?

Ich bitte höflichst um eine zeitnahe schriftliche Beantwortung der sieben gestellten Fragen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz.

Bitte nehmen Sie die Beantwortung an folgende Postanschrift vor: x.

Es wird um Übersendung einer Kopie dieses Schreibens mit Ihrem Eingangsstempel gebeten.

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter Herr R.,

nach § 1 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes hat jede und jeder nach Maßgabe des Gesetzes Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Die von Ihnen mit Schreiben vom 15.5.2021 aufgeworfenen Fragen betreffen keine amtlichen Informationen, sondern politische Haltungen, rechtliche Fragen und rechtshistorische Entwicklungen, die nicht in den Anwendungsbereich des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes fallen. Ein Anspruch auf Erstellung einer Rechtsauskunft oder einer rechtshistorischen Abhandlung besteht weder nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz, noch nach sonst einer Rechtsvorschrift. Ich bitte insoweit um Verständnis.

Einzig zu Ihrer unter Nr. 10 gestellten Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass von Bremer Gerichten verhängte Jugendarreste in Niedersachsen vollstreckt werden.

Anfragen zu den dort Verantwortlichen mögen an das Niedersächsische Justizministerium gerichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen