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abgeschlossen Verträge mit Beck Online, hier Paragraf 16 (ID 299229)

Eingegangen am:07.09.2023
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:Verträge mit Beck Online, hier Paragraf 16

Sehr geehrte Frau ...,

besten Dank! Bitte leiten Sie uns noch Paragraf 16 Archiv ungeschwärzt zu. Dass Sie an Ihr gesamtes Archiv nicht mehr herankommen, hat die
Bundesregierung schon veröffentlicht, siehe unten und beigefügt. Daher besteht kein Bedarf mehr an Geheimhaltung.

Beste Grüße



Bemerkung:

Sehr geehrte Frau Dr. von Göler,

ich gehe davon aus, dass Sie sich in Ihrer nachstehenden E-Mail auf § 16 des Vertrags über das Nutzungsrecht für Beck-Online vom
07.12.2018 beziehen. Diesbezüglich ist unklar, was Sie damit meinen, dass „wir“ an das gesamte Archiv nicht mehr herankommen.
Dies ergibt sich auch nicht aus den von Ihnen übersandten Anlagen.

Hierauf kommt es aber auch nicht an, da es sich bei dem Inhalt des von Ihnen angesprochenen Paragraphen um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse unseres Vertragspartners handelt und die Voraussetzung für die Zugangsgewährung zu diesen nach § 6
BremIFG nicht vorliegen. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Übersendung einer ungeschwärzten Version des Paragraphen daher
leider nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen