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abgeschlossen Verträge der bremischen Justiz und Verwaltung mit juris GmbH und/oder beck online (ID 299231)

Eingegangen am:15.10.2025
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:Verträge der bremischen Justiz und Verwaltung mit juris GmbH und/oder beck online

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich gemäß dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) folgende umfassende Anfrage:

Ich bitte um Auskunft darüber, ob zwischen einer der folgenden Stellen und den Anbietern juris GmbH und/oder beck online Verträge über die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen oder die Bereitstellung von Rechtsdatenbanken abgeschlossen wurden:

• den Bremer Gerichten (einzeln oder gemeinsam)
• der Senatorin für Justiz und Verfassung
• dem Senator für Finanzen
• der IT-Stelle Justiz Bremen
• der Justizverwaltung Bremen
• anderen Stellen der Freien Hansestadt Bremen, die für Beschaffung oder Verwaltung solcher Verträge zuständig sein könnten

Sollten solche Verträge bestehen, bitte ich um:

• Übermittlung dieser Verträge (gegebenenfalls mit erforderlichen Schwärzungen nach § 6 BremIFG)
• Information über die konkrete Gegenleistung (insbesondere finanzielle Zahlungen an juris/beck online oder umgekehrt)
• Angaben darüber, seit wann diese Verträge bestehen

Sollte Ihre Behörde nicht zuständig sein oder keine entsprechenden Verträge abgeschlossen haben, bitte ich Sie freundlich: mir die zuständige Stelle/Behörde in Bremen zu benennen, an die ich mich mit dieser Anfrage wenden kann, und/oder diese Anfrage an die zuständige Stelle weiterzuleiten

Hintergrundinformation: Mir ist bekannt, dass juris zu 50,01% dem Bund (vertreten durch das Bundesjustizministerium) gehört und dass möglicherweise übergeordnete Rahmenverträge auf Bundesebene existieren. Meine Anfrage zielt darauf ab zu klären, welche vertraglichen Vereinbarungen konkret für Bremen gelten und ob Bremen bzw. Bremer Gerichte für die Bereitstellung von Urteilen an juris/beck online eine Gegenleistung erhalten oder hierfür zahlen müssen.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter Herr D.,

Sie haben mit unten stehender E-Mail vom 9. Oktober 2025 einen Antrag mit Verweis auf das Bremische Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) gestellt. Sie beantragen die Übermittlung bestehender Verträge mit der juris GmbH und/oder beck online, Informationen über die konkrete Gegenleistung und Angaben darüber, seit wann diese Verträge bestehen.

Dazu teile ich Ihnen mit:

Ihr Antrag wird gemäß § 9 Abs. 3 Bremisches Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) abgelehnt, da die von Ihnen begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können. Ich verweise dazu auf das Transparenzportal der Freien Hansestadt Bremen (https://www.transparenz.bremen.de), in dem mit einer einfachen Suche (z. B. die Eingabe des Begriffs „juris“) in der Suchmaske die Verträge und der Änderungsvertrag über das Nutzungsrecht mit der juris GmbH und beck online gefunden werden können. Zudem können dort IFG-Anträge und die zugehörigen Auskünfte meines Hauses zum gleichen Thema eingesehen werden.

Gebührenentscheidung:
Diese Entscheidung ergeht gemäß § 10 BremIFG gebührenfrei.

Rechtsbehelfsbelehrung
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Mit freundlichen Grüßen