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abgeschlossen Fragen zum Strafvollzug im Land Bremen (ID 299233)

Eingegangen am:13.10.2021
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Fragen zum Strafvollzug im Land Bremen

Es wird im Sinne des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) beantragt, postalisch in Form eines Bescheides Auskunft über folgende Fragen zu erteilen:

1. Wie viele Jugendstraf-, Jugendarrest-, Justizvollzugs-, Maßregel-, Untersuchungshaft-, Untersuchungshaft- und Sicherungsverwahrungsvollzugsanstalten (fortan „Einrichtungen“) werden in welchen Orten von der Freien Hansestadt Bremen (fortan „Land“) betrieben?

2. Welches sind Einrichtungen des offenen und des geschlossenen Vollzuges?

3. Welche Belegungskapazitäten haben die jeweiligen Einrichtungen?

4. Wie viele Personen waren in den Jahren 2010 bis 2020 in den jeweiligen Einrichtungen untergebracht?

5. Können die Personen über eine separate Anlage Telefongespräche führen?

6. Welche Art des Telefonierens (Gang- oder Haftraum-/Zimmertelefonie) haben die jeweiligen Einrichtungen?

7. Wer ist der jeweilige Vertragspartner (z.B. Deutsche Telekom) für die Bereitstellung, Umsetzung und Nutzung für das Telefonieren der untergebrachten Personen in den jeweiligen Einrichtungen, und welche Laufzeiten haben die jeweiligen Verträge?

8. Zu welchen konkreten Entgelten (Festnetz, Mobilfunk, Ausland) können die Personen in den jeweiligen Einrichtungen telefonieren (Paketpreis, Minutenpreis, Flatrate)?

9. Wie werden die entstandenen Kosten abgewickelt (z.B. Guthaben, Telefonkarte, Münzgeld) und wie können die Personen entweder
a) Guthaben aufladen oder
b) eine Telefonkarte kaufen oder
c) sich Münzgeld beschaffen?

10. Können die Personen nur ausgehende oder auch eingehende Telefongespräche führen?
a) Wenn nur ausgehende Telefongespräche: Warum sind eingehende Telefongespräche nicht möglich?

11. Wann fand die letzte und wann findet die nächste Ausschreibung für die Telefonie für die jeweiligen Einrichtungen statt, und welchen konkreten Inhalt hatten/haben die Ausschreibungen?
a) Wenn keine Ausschreibungen stattfanden und auch keine stattfinden sollen: Warum nicht?

12. Gab es in den letzten zehn Jahren
a) vor den Strafvollstreckungskammern Anträge auf gerichtliche Entscheidungen,
b) vor den Zivilkammern Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und/oder Klagen auf Ansprüche aus Amtshaftung
wegen überhöhter Entgelte für das Telefonieren?
Wenn ja, bitte das jeweilige Gericht und das jeweilige Aktenzeichen sowie das Ergebnis der jeweiligen Entscheidungen (Erfolg/Ablehnung/Vergleich) mitteilen.

13. Welche eigenen Kosten musste das Land in den vergangenen zehn Jahren aufwenden, um den untergebrachten Personen in den jeweiligen Einrichtungen das Telefonieren zu ermöglichen? Bitte nach Jahr und Einrichtung unterteilen.

14. Beabsichtigt das Land beziehungsweise eine oder mehrere der vom Land betriebenen Einrichtungen, den untergebrachten Personen in Zukunft - sofern noch nicht vorhanden - eine Haftraum-/Zimmertelefonie zu ermöglichen?
a) Wenn ja, unter welchen konkreten Voraussetzungen und welche Kosten würde das Land beziehungsweise die jeweilige Einrichtung übernehmen?
b) Wenn nein, warum nicht?

Bei den Ziffern 1., 2., 3. und 4. bitte unterteilen in Jugendliche, Heranwachsende, Erwachsene und Frauen.
Weiterhin wird darum gebeten, ausschließlich postalisch auf diesen Antrag und nicht auf diese E-Mail zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter Herr N.,

per E-Mail vom 23. August 2021 beantragen Sie bei der Senatorin für Justiz und Verfassung auf Grundlage des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) Auskunft zu insgesamt 14, den Bereich Strafvollzug betreffende Fragen.

Bescheid

Ihrem Antrag wird gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 BremIFG stattgeben. Der Bescheid ergeht gebührenfrei.

Die von Ihnen gewünschten Antworten finden Sie im Folgenden jeweils eingefügt unter Ihre Fragen.

1. Wie viele Jugendstraf-, Jugendarrest-, Justizvollzugs-, Maßregel-, Untersuchungshaft-, Untersuchungshaft- und Sicherungsverwahrungsvollzugsanstalten (fortan „Einrichtungen“) wer-den in welchen Orten von der Freien Hansestadt Bremen (fortan „Land“) betrieben?

Im Land Bremen, unterteilt in die Freie Hansestadt Bremen und die Seestadt Bremerhaven, befindet sich eine Justizvollzugsanstalt. Auf dem Gelände der Hauptanstalt in der Stadtgemeinde Bremen befinden sich außer der geschlossenen Strafhaft eine Teilanstalt des Jugendvollzuges und eine Teilanstalt des Untersuchungshaftvollzuges. Ausgegliedert in einem gesonderten Bereich, angrenzend zur Hauptanstalt, befinden sich der Frauenvollzug und der offene Vollzug. In der Stadtgemeinde Bremerhaven befindet sich eine Teilanstalt der geschlossenen Strafhaft, ebenso ist hier eine Abteilung des offenen Vollzuges untergebracht. Der Maßregelvollzug ist losgelöst vom Justizressort, dieser ist beim Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz angesiedelt. Im Land Bremen befinden sich keine Jugendarrest- und Sicherungsverwahrungsanstalten.

2. Welches sind Einrichtungen des offenen und des geschlossenen Vollzuges?

Siehe Ziffer 1.

3. Welche Belegungskapazitäten haben die jeweiligen Einrichtungen?

Bremen:







Geschlossene Strafhaft

278
Untersuchungshaft
146
Jugendvollzug
74
Offener Vollzug
90
Frauenvollzug
42
Gesamt
623

Bremerhaven:




Geschlossene Strafhaft
84
Untersuchungshaft
15
Gesamt
99

4. Wie viele Personen waren in den Jahren 2010 bis 2020 in den jeweiligen Einrichtungen untergebracht?
Die Statistiken wurden jeweils zum 30.06. ausgewertet.

Bremen

Art der Haft20102011201220132014201520162017201820192020
Geschlossene Strafhaft (Männer)327313329336288313320302313313290
Untersuchungshaft (Männer)726857594659819911611188
Jugendvollzug5447514934395146513826
Offener Vollzug6465656971647184665756
Frauenvollzug2627202626142314282615[REIHHE]

Bremerhaven

Art der Haft20102011201220132014201520162017201820192020
Geschlossene Strafhaft (Männer)59765856420081707455
Offener Vollzug (Männer)00913141215911911

Ein offener Vollzug wurde in Bremerhaven erst 2012 installiert.
In den Jahren 2015 und 2016 wurde die JVA Bremerhaven umgebaut und die Gefangenen wurden in der Hauptanstalt untergebracht. Der offene Vollzug verblieb in Bremerhaven.

5. Können die Personen über eine separate Anlage Telefongespräche führen?

Gefangenen ist es möglich, über ein separates Telefonsystem Gespräche zu führen.

6. Welche Art des Telefonierens (Gang- oder Haftraum-/Zimmertelefonie) haben die jeweiligen Einrichtungen?

Die Hafteinrichtungen des Landes Bremen befinden sich derzeit in der Umbauphase. Zunächst wurde ein neues Gebäude eröffnet. Die Teilanstalten des Jugendvollzuges und in Bremerhaven wurden saniert. In diesen Einrichtungen wurden die Hafträume der Gefangenen mit einem Telefonsystem auf dem Haftraum ausgestattet.

Die Bereiche der geschlossenen Strafhaft, des offenen Vollzuges und des Frauenvollzuges in Bremen sind bisher nicht saniert. Hier befinden sich Telefonräume auf den Gängen. Nach der Sanierung ist für alle Bereiche eine Haftraumtelefonie vorgesehen.

7. Wer ist der jeweilige Vertragspartner (z.B. Deutsche Telekom) für die Bereitstellung, Umsetzung und Nutzung für das Telefonieren der untergebrachten Personen in den jeweiligen Einrichtungen, und welche Laufzeiten haben die jeweiligen Verträge?

Der Vertragspartner für die gesamte Gefangenentelefonie im Land Bremen ist die Firma „Telio Communications GmbH“. Die JVA Bremen hat mit der Firma Telio Communications GmbH Verträge im Bereich der Telekommunikation und Multimedialeistungen für die Standorte Bremen und Bremerhaven plus diverse Ergänzungsvereinbarungen geschlossen. Die Laufzeiten der einzelnen Verträge und Ergänzungsvereinbarungen variieren. Für die gesamten Verträge endet die Laufzeit zum 31.12.2022.

8. Zu welchen konkreten Entgelten (Festnetz, Mobilfunk, Ausland) können die Personen in den jeweiligen Einrichtungen telefonieren (Paketpreis, Minutenpreis, Flatrate)?

Festnetz 7 Cent / Min
Mobilfunk 24 Cent / Min
Ausland 19 bis 39 Cent / Minute (abhängig vom Land)

9. Wie werden die entstandenen Kosten abgewickelt (z.B. Guthaben, Telefonkarte, Münzgeld) und wie können die Personen entweder
a) Guthaben aufladen oder
b) eine Telefonkarte kaufen oder
c) sich Münzgeld beschaffen?

Die Gefangenen können ein Guthaben aufladen oder durch externe Personen Guthaben aufladen lassen. Münzgeld und Telefonkarten finden keine Anwendung mehr.

10. Können die Personen nur ausgehende oder auch eingehende Telefongespräche führen?
a) Wenn nur ausgehende Telefongespräche: Warum sind eingehende Telefongespräche nicht möglich?

Die Infrastruktur der Telefonanlage ermöglicht nur ausgehende Gespräche.

11. Wann fand die letzte und wann findet die nächste Ausschreibung für die Telefonie für die jeweiligen Einrichtungen statt, und welchen konkreten Inhalt hatten/haben die Ausschreibungen?
a) Wenn keine Ausschreibungen stattfanden und auch keine stattfinden sollen: Warum nicht?

Der letzte Vertragsabschluss (Ergänzungsvereinbarung) datiert von 2017. Eine neue Ausschreibung ist aktuell in der Vorbereitung.

12. Gab es in den letzten zehn Jahren
a) vor den Strafvollstreckungskammern Anträge auf gerichtliche Entscheidungen,
b) vor den Zivilkammern Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und/oder Klagen auf Ansprüche aus Amtshaftung
wegen überhöhter Entgelte für das Telefonieren?
Wenn ja, bitte das jeweilige Gericht und das jeweilige Aktenzeichen sowie das Ergebnis der je-weiligen Entscheidungen (Erfolg/Ablehnung/Vergleich) mitteilen.

a) Es gab im Jahr 2018 einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen nicht marktgerechter Te-lefongebühren vor dem Landgericht Bremen. Das dazugehörige Aktenzeichen lautet: 78 StVK 696/18. Der Antrag wurde abgelehnt.
b) Keine.

13. Welche eigenen Kosten musste das Land in den vergangenen zehn Jahren aufwenden, um den untergebrachten Personen in den jeweiligen Einrichtungen das Telefonieren zu ermöglichen? Bitte nach Jahr und Einrichtung unterteilen.

Im Rahmen der Sanierung der jeweiligen alten Hafthäuser und des bereits erwähnten Neubaus wurden durch das Land Bremen die notwendigen Leitungen verlegt. Die Kosten der Baumaßnahme sind nicht gesondert abbildbar, vgl. hierzu auch Ziffer 14.

14. Beabsichtigt das Land beziehungsweise eine oder mehrere der vom Land betriebenen Einrichtungen, den untergebrachten Personen in Zukunft - sofern noch nicht vorhanden - eine Haftraum-/Zimmertelefonie zu ermöglichen?
a) Wenn ja, unter welchen konkreten Voraussetzungen und welche Kosten würde das Land beziehungsweise die jeweilige Einrichtung übernehmen?
b) Wenn nein, warum nicht?

Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen in der JVA Bremen wird in allen sanierten und noch zu sanierenden Hafträumen Haftraumtelefonie angeboten. Siehe hierzu auch Ziffer 6. Die Kosten der Anstaltssanierung trägt das Land Bremen, das Bereitstellen der Haftraumtelefonie übernimmt der Anbieter.

Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben

Mit freundlichen Grüßen