Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Postanschrift, telefonische Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse der externen Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes
Bremen. Den Zeitpunkt, ab dem die externe Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Bremen für potentielle
Hinweisgeber*innen erreichbar ist sowie, ob die Meldestelle anonyme Meldewege zur Verfügung stellt und anonyme Meldungen bearbeitet.
Guten Tag ...,
im Bundesland Bremen existiert derzeit keine eigene externe Meldestelle nach § 20 Hinweisgeberschutzgesetz, die die Bremische
Landesverwaltung und Kommunalverwaltung betrifft. Eine Übersendung der angeforderten Informationen ist daher leider nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen