Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Ihres Bundeslandes möchte ich höflich um folgende Informationen bitten, die ich für wissenschaftliche Zwecke benötige. Ich bedauere, wenn Ihnen hierdurch zusätzliche Arbeit entsteht.
Es handelt sich um folgende Fragen:
1. Wie viele Justizvollzugsanstalten mit wie vielen Gefangenen gibt es zum letzten Stichtag (bitte nennen) in Ihrem Zuständigkeitsbereich (Bundesland).
2. Wie viele forensische Psychiatrien oder Anstalten zur Sicherheitsverwahrung gibt es zum letzten Stichtag (bitte nennen) in Ihrem Zuständigkeitsbereich (Bundesland).
3. Für welche dieser Einrichtungen existieren Krisenpläne, vor allem bezüglich
a. der Versorgung der Gefangenen und Insassen mit Lebensmitteln und Wasser bei einem längeren Ausfall der Versorgung,
b. eines längerfristigen Stromausfalls allgemein,
c. Extremwetterereignissen, wie einem Starkregen, extremen Schneefall, extremer Kälte oder extremer Hitze,
d. Hochwasser,
e. weiterer Katastrophenszenarien?
4. Falls solche oder vergleichbare Planungen wie unter 3. existieren: Können Sie mir diese zur Verfügung stellen? Falls nicht: Können Sie mir die wesentlichen Maßnahmen Ihres Krisenmanagements für die einzelnen Szenarien a. bis e. benennen?
5. Wie gehen die Justizvollzugsanstalten und die forensischen Psychiatrien damit um, wenn eine öffentliche Warnung vor allgemeinen Gefahren erfolgt, die die jeweilige Einrichtung betreffen könnte?
Mit den besten Wünschen
Sehr geehrter Herr Prof. ...,
Ihre Fragen lassen sich seitens der Senatorin für Justiz und Verfassung wie folgt beantworten:
1. Wie viele Justizvollzugsanstalten mit wie vielen Gefangenen gibt es zum letzten Stichtag (bitte nennen) in Ihrem Zuständigkeitsbereich (Bundesland).
Im Bundesland Bremen gibt es ausschließlich eine Justizvollzugsanstalt, zu der auch eine Vollzugsabteilung am Standort Bremerhaven zählt. Der Gefangenenbestand beträgt 656 Gefangene zum 03.01.2023.
2. Wie viele forensische Psychiatrien oder Anstalten zur Sicherheitsverwahrung gibt es zum letzten Stichtag (bitte nennen) in Ihrem Zuständigkeitsbereich (Bundesland).
Bezüglich dieser Frage, würden wir Sie bitten, sich an die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zu wenden (office@gesundheit.bremen.de), da diese für die forensische Psychiatrie bzw. den Maßregelvollzug zuständig ist.
3. Für welche dieser Einrichtungen existieren Krisenpläne, vor allem bezüglich
a. der Versorgung der Gefangenen und Insassen mit Lebensmitteln und Wasser bei einem längeren Ausfall der Versorgung,
b. eines längerfristigen Stromausfalls allgemein,
c. Extremwetterereignissen, wie einem Starkregen, extremen Schneefall, extremer Kälte oder extremer Hitze,
d. Hochwasser,
e. weiterer Katastrophenszenarien?
Die JVA Bremen hat für die Szenarien zu a. und b. Vorkehrungen getroffen, um sowohl die Versorgung der Gefangenen mit Lebensmitteln und Wasser als auch die Stromversorgung sicherzustellen.
Für die Szenarien c. und d. würde je nach Schwere des Ereignisses lagebedingt entschieden.
Für das Szenario e. besteht ein Krisenplan.
4. Falls solche oder vergleichbare Planungen wie unter 3. existieren: Können Sie mir diese zur Verfügung stellen? Falls nicht: Können Sie mir die wesentlichen Maßnahmen Ihres Krisenmanagements für die einzelnen Szenarien a. bis e. benennen?
Die Planungen können nicht zur Verfügung gestellt werden, da ein Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann (§ 3 Nr. 2 BremIFG). Die Planungen enthalten verwaltungsinterne Abläufe der JVA, mithin in einem höchst sensiblen Bereich für die öffentliche Sicherheit. Das Bekanntwerden von internen Betriebsabläufen einer JVA kann durch Gefangene nicht nur für die Ausübung subkultureller Aktivitäten, sondern im äußersten Fall gar zur Vorbereitung von Flucht- oder Befreiungsversuchen genutzt werden. Der Informationszugang wird auch zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich weder ganz noch teilweise möglich sein.
Öffentlich zugänglich ist folgendes Dokument bzgl. Maßnahmen der Notfallvorsorge:
https://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/top%2037_20230411_Versorgung_JVA_Energieeinsparung_N.pdf
5. Wie gehen die Justizvollzugsanstalten und die forensischen Psychiatrien damit um, wenn eine öffentliche Warnung vor allgemeinen Gefahren erfolgt, die die jeweilige Einrichtung betreffen könnte?
Bei öffentlichen Warnungen würde – je nach Art der Warnung und Intensität der allgemeinen Gefahr – lagebedingt entschieden.
Mit freundlichen Grüßen