Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantrage ich hiermit Zugang zu den nachfolgend näher bezeichneten amtlichen Informationen: Wieviele Menschen mit Migrationshintergründen aus nicht EU-Ländern arbeiten für den Staat Bundesrepublik Deutschland bei Senatorin für Justiz und Verfassung in Bremen?
Bitte Antworten Sie mir auf diese E-Mail per Mail oder Brief, bis 13.04.2024 [binnen einer Woche] an die hinterlegte Kontaktinformationen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr W.,
Ihren Antrag nach dem IFG habe ich bearbeitet. Die Frist beginnt mit Eingang des Antrags bei der Behörde, die über die Informationen
verfügt und endet mit Ablauf eines Monats. Meiner Behörde liegen keine Daten zum Migrationshintergrund in der Mitarbeiterschaft vor, da
diese nicht erhoben werden.
In seiner Sitzung am 24.11.2020 hat der Senat das Diversity-Management-Konzept der Freien Hansestadt Bremen beschlossen. Mit
diesem Entschluss ist das vorrangige Ziel verbunden, den öffentlichen Dienst in Bremen vielfältig, chancengerecht und
diskriminierungsarm auszurichten.
Mehr Informationen finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/personal/diversity-management-98788
Mit freundlichen Grüßen