Sehr geehrte Damen und Herren,
in der am 13.05.2025 beschlossenen Senatsvorlage "Reformprozess Öffentliches Bauen im SVIT" ist ua. auf der Seite 4 von 12 das Teilprojekt Umsetzung der Geschäfts- und Organisationsuntersuchung bei Immobilien Bremen beschrieben.
Ich bitte Sie mir zum besseren Verständnis des Teilprojektes die Geschäfts- und Organisationsuntersuchung zur Verfügung zu stellen.
Grundlage hierfür ist das Informationsfreiheitsgesetz §11 Abs. 4.
Mit besten Grüßen
[...]
Ihr Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG) vom 16.10.2025.
Sehr geehrte*r [...],
Sie beantragen, Ihnen auf Grundlage des BremIFG, zum besseren Verständnis des Teilprojektes ‚Umsetzung der Geschäfts- und Organisationsuntersuchung bei Immobilien Bremen‘, die Geschäfts- und Organisationsuntersuchung zur Verfügung zu stellen.
Leider besteht hier nach dem BremIFG ein Ablehnungsgrund. Die intern, und ohne Inanspruchnahme Dritter, erstellte Geschäfts- und Organisationsuntersuchung dient der Vorbereitung von Entscheidungen, die noch nicht getroffen sind. Eine Veröffentlichung zu diesem Zeitpunkt würde zu unnötiger Verunsicherung führen und den Erfolg, etwaiger behördlicher Maßnahmen vereiteln. § 4 Abs.1 BremIFG bestimmt, dass unter diesen Umständen ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen ist.
Ihr Antrag auf Informationszugang wird daher abgelehnt. Ich bedaure, Ihnen derzeit keine andere Auskunft geben zu können.
Rechtsbehelfsbelehrung
[...]
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]