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  • Hochschulbildung im Strafvollzug

abgeschlossen Hochschulbildung im Strafvollzug (ID 301686)

Eingegangen am:28.10.2025
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Hochschulbildung im Strafvollzug

Sehr geehrte Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen,

ausgehend von unserem Forschungsinteresse möchten wir gerne in Erfahrung bringen, welche postsekundären Bildungsprogramme im deutschen
Strafvollzug angeboten werden. Im Allgemeinen lässt sich höhere Bildung im Strafvollzug dem Bereich der tertiären Bildung zuordnen und
beinhaltet eine oder mehrere der folgenden Komponenten: (a) Kurse für Studierende mit Hochschulzugangsberechtigung; (b) Kurse oder
Programme, die von einer tertiären Bildungsinstitution durchgeführt werden; (c) hochschulische Kurse mit oder ohne Vergabe von ECTS-Punkten;
(d) Studienprogramme mit oder ohne Abschlussorientierung und/oder (e) Studienvorbereitungskurse.

Wir möchten Sie daher bitten, uns zu den folgenden Fragen eine Auskunft zu erteilen:
1.Wie viele Gefangene sind im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung (inkl. Fachabitur)?
2.Wie viele Gefangene gibt es, die gegenwärtig ein Hochschulstudium betreiben? Auf welchem Niveau (Bachelor, Master, Promotion)?
3.Wie viele Gefangene erreichen einen Studienabschluss während der Haft? Wie viele davon im offenen Vollzug? Liegen Ihnen Abschlussarbeiten
vor? Wie viele setzen das Studium nach Haftentlassung fort?
4.In welchen Anstalten sind studierende Gefangene untergebracht?
5.In welchen Anstalten gibt es die strukturelle Möglichkeit des Studiums in Haft?



Bemerkung:

Sehr geehrte Frau F.,

Sie haben mit Schreiben vom 28. Oktober 2025 einen Antrag gemäß Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) gestellt, der folgende Auskunftsbegehren beinhaltet:

1. Wie viele Gefangene sind im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung (inkl. Fachabitur)?
2. Wie viele Gefangene gibt es, die gegenwärtig ein Hochschulstudium betreiben? Auf welchem Niveau (Bachelor, Master, Promotion)?
3. Wie viele Gefangene erreichen einen Studienabschluss während der Haft? Wie viele davon im offenen Vollzug? Liegen Ihnen Abschlussarbeiten vor? Wie viele setzen das Studium nach Haftentlassung fort?
4. In welchen Anstalten sind studierende Gefangene untergebracht?
5. In welchen Anstalten gibt es die strukturelle Möglichkeit des Studiums in Haft?

Zu den oben genannten Punkten teile ich Ihnen mit:

Zu 1.: Aktuell verfügen 27 Gefangene über eine Hochschulzugangsberechtigung.
Zu 2.: Ein Gefangener befindet sich aktuell in einem Bachelor-Studiengang. Weitere Informationen liegen nicht vor.
Zu 3.: Es gibt einzelne Gefangene, die einen Studienabschluss während der Haft erreichen. Eine Statistik wird hierüber aber nicht geführt. Darüber, wie viele Gefangenen nach der Entlassung aus der Haft ein begonnenes Studium fortsetzen, kann keine Aussage getroffen werden, da es keine statistische Erfassung hierüber gibt.
Zu 4.: Im Land Bremen gibt es eine JVA mit einer Vollzugsabteilung in Bremerhaven, mithin also zwei Standorte, an denen potenziell studierende Gefangene untergebracht sein können.
Zu 5.: Gefangene können aus der Haft heraus an einer Fernuniversität studieren.

Gebührenentscheidung:

Diese Entscheidung ergeht gemäß § 10 BremIFG gebührenfrei.

Rechtsbehelfsbelehrung:
...

Des weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Forschungsanfragen an den Kriminologischen Dienst für den Justizvollzug im Land Bremen gerichtet werden können: https://www.justiz.bremen.de/bremer-justiz/kriminologischer-dienst-fuer-den-justizvollzug-14904

Mit freundlichen Grüßen