Sehr geehrte Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen,
ausgehend von unserem Forschungsinteresse möchten wir gerne in Erfahrung bringen, welche postsekundären Bildungsprogramme im deutschen
Strafvollzug angeboten werden. Im Allgemeinen lässt sich höhere Bildung im Strafvollzug dem Bereich der tertiären Bildung zuordnen und
beinhaltet eine oder mehrere der folgenden Komponenten: (a) Kurse für Studierende mit Hochschulzugangsberechtigung; (b) Kurse oder
Programme, die von einer tertiären Bildungsinstitution durchgeführt werden; (c) hochschulische Kurse mit oder ohne Vergabe von ECTS-Punkten;
(d) Studienprogramme mit oder ohne Abschlussorientierung und/oder (e) Studienvorbereitungskurse.
Wir möchten Sie daher bitten, uns zu den folgenden Fragen eine Auskunft zu erteilen:
1.Wie viele Gefangene sind im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung (inkl. Fachabitur)?
2.Wie viele Gefangene gibt es, die gegenwärtig ein Hochschulstudium betreiben? Auf welchem Niveau (Bachelor, Master, Promotion)?
3.Wie viele Gefangene erreichen einen Studienabschluss während der Haft? Wie viele davon im offenen Vollzug? Liegen Ihnen Abschlussarbeiten
vor? Wie viele setzen das Studium nach Haftentlassung fort?
4.In welchen Anstalten sind studierende Gefangene untergebracht?
5.In welchen Anstalten gibt es die strukturelle Möglichkeit des Studiums in Haft?