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abgeschlossen Wasserpest am Werdersee (ID 301934)

Eingegangen am:05.11.2025
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Wasserpest am Werdersee

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um die Schmalblättrige Wasserpest langfristig aus dem gesamten Werdersee zu entfernen oder deutlich zu verringern? Welche wissenschaftlichen Institute wurden mit Empfehlungen beauftragt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
[...]



Bemerkung:

Sehr geehrter [...],

vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem BremIFG/BremUIG/VIG, die ich wie folgt beantworte:

Die Kosten für den gut zweiwöchigen Einsatz des Spezialfahrzeugs für die erste Mahd beliefen sich auf 28.000 Euro, die die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und der Senator für Inneres und Sport zu gleichen Teilen tragen. Wichtig ist auch zu beachten, dass sich die Pflanze bei jeder Aktion der Entfernung oder Mahd weiter verbreiten kann – in dem gleichen Gewässer oder auch in andere, bisher nicht befallene Gewässer. Es gilt also, maßvoll mit der Situation umzugehen.

Aktuell sucht das Ressort der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft den Austausch mit Kommunen, die bereits ein Management der Wasserpest betreiben, so unter anderem mit dem Ruhrverband in Nordrhein-Westfalen. Ebenso fließen über den Austausch mit dem Seen-Kompetenzzentrum Niedersachsen die Erfahrung im Umgang mit Massenvorkommen der Wasserpest und die Wirkungsweise der unterschiedlichen Handlungsoptionen im niedersächsischen Umland in die bremischen Abwägungen ein. Inwiefern sich die Erfahrungen anderer Kommunen auf die Bremer Situation übertragen lassen, wird derzeit geprüft. Da kein Badesee wie der andere ist, können Ergebnisse und Maßnahmen auf jeden Fall nicht ohne Prüfung und ggf. Anpassungen an die jeweilige Situation vor Ort erfolgen.

Dass sich die Pflanze vollständig entfernen lässt ist nach fachlicher Bewertung jedoch nicht realistisch. Mit den sich verändernden Bedingungen bei der Nutzung der Badegewässer, die ein lebendiges Ökosystem mit sich bringt, wird jedoch ein Umgang gefunden werden.

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft wird zusammen mit allen anderen Beteiligten einen Fahrplan erarbeiten, der die zukünftige Vorgehensweise im Umgang mit der Wasserpest festlegt.

Mit freundlichen Grüßen
[...]