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abgeschlossen dienstliche Nutzung von Browsern, Suchmaschinen und sogenannter Künstlicher Intelligenz (ID 307103)

Eingegangen am:12.12.2025
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:dienstliche Nutzung von Browsern, Suchmaschinen und sogenannter Künstlicher Intelligenz

Sehr geehrter Frau Senatorin Dr. Schilling,

die Ihnen unterstellten Beamten und Angestellten nutzen das Internet und damit Browser, Suchmaschinen, ggf. auch sogenannte Künstliche Intelligenz, als digitale Informationsquelle.

Vor diesem Hintergrund fordern wir das Ministerium gem. § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf,
Auskunft zu erteilen, Akteneinsicht zu gewähren und alle vorhandenen Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung zu stellen zu den nachfolgenden Fragen:
1. Welche Suchmaschine, welcher Browser und welches Angebot der Künstlichen Intelligenz (“Dienste”) sind auf dienstlichen Computern und dienstlichen mobilen Endgeräten des Ministeriums und nachgestellten Behörden voreingestellt?
2. Nach welchen Kriterien wurde über Voreinstellungen und Zulassung entschieden?
3. Wer entscheidet darüber, welche Angebote bei diesen Diensten voreingestellt werden und wie diese zu nutzen sind?
4. Welche Regelungen und Dienstanweisungen bestehen zur dienstlichen Nutzung dieser Dienste?
5. Welche Daten werden zur Nutzung dieser Dienste durch das Ministerium oder nachgestellte Behörden erhoben?

Nach § 7 Abs. 5 IFG sind die erbetenen Information dem Antragsteller [...] unverzüglich zugänglich zu machen, wobei der Informationszugang innerhalb eines Monats erfolgen soll. Wir haben uns daher den 16. Januar 2026 für den spätesten Eingang Ihrer Antwort eingetragen.

Wir sind sicher, dass auch Sie und Ihr Haus vor dem Hintergrund der aktuellen Bemühungen um digitale Souveränität und eine Unterstützung europäischer Technologieanbieter ein Interesse daran haben, offenzulegen, wer nach welchen Kriterien entscheidet, ob und wie Angestellte, Beamtinnen und Beamte Ihres Ministeriums und nachgelagerter Behörden Browser, Suchmaschinen und Angebote sogenannter Künstlicher Intelligenz für ihre dienstliche Tätigkeit nutzen.

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter Herr K., sehr geehrter Herr O.,

Sie haben mit unten stehender Mail einen Antrag gemäß Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) gestellt, mit dem Sie Informationen begehren zu den Fragen:

1. Welche Suchmaschine, welcher Browser und welches Angebot der Künstlichen Intelligenz (“Dienste”) sind auf dienstlichen Computern und dienstlichen mobilen Endgeräten des Ministeriums und nachgestellten Behörden voreingestellt?
2. Nach welchen Kriterien wurde über Voreinstellungen und Zulassung entschieden?
3. Wer entscheidet darüber, welche Angebote bei diesen Diensten voreingestellt werden und wie diese zu nutzen sind?
4. Welche Regelungen und Dienstanweisungen bestehen zur dienstlichen Nutzung dieser Dienste?
5. Welche Daten werden zur Nutzung dieser Dienste durch das Ministerium oder nachgestellte Behörden erhoben?

Dazu teile ich Ihnen mit: Gemäß § 7 Abs. 2 BremIFG entscheidet die Stelle über den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Die Senatorin für Justiz und Verfassung ist nicht die zuständige Stelle, denn die von Ihnen erbetenen Informationen zu Einstellungen und Vorgaben werden zentral vom Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen verantwortet. Kontaktdaten finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/

Gebührenentscheidung:

Diese Entscheidung ergeht gemäß § 10 BremIFG gebührenfrei.

Rechtsbehelfsbelehrung:
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Mit freundlichen Grüßen