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abgeschlossen Mitnahme privater Hunde am Arbeitsplatz in der Justizvollzugsanstalt (ID 310165)

Eingegangen am:06.01.2026
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Mitnahme privater Hunde am Arbeitsplatz in der Justizvollzugsanstalt

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen darüber, ob Bedienstete im Allgemeinen Vollzugsdienst (AvD) sowie im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst private Hunde, die keine dienstlichen Sonderaufgaben erfüllen, mit zur Arbeit nehmen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter Herr D.,

Sie haben mit unten stehender Mail vom 1. Januar 2026 einen Antrag mit Verweis auf das Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) gestellt, mit dem Sie um Informationen darüber bitten, ob Bedienstete im Allgemeinen Vollzugsdienst (AvD) sowie im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst private Hunde, die keine dienstlichen Sonderaufgaben erfüllen, mit zur Arbeit nehmen dürfen.

Hierzu teile ich Ihnen mit: Nein, private Hunde, die keine dienstlichen Aufgaben erfüllen, sind in der JVA Bremen nicht gestattet.

Gebührenentscheidung: Diese Entscheidung ergeht gemäß § 10 BremIFG gebührenfrei.

Rechtsbehelfsbelehrung: [...]

Mit freundlichen Grüßen
[...]