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abgeschlossen Verzicht auf das Aneignungsrecht (ID 313149)

Eingegangen am:22.01.2026
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Verzicht auf das Aneignungsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §§ 1 ff BremIFG beantrage ich hiermit Zugang zu den nachfolgend näher bezeichneten amtlichen Informationen:

Es wird um Auskunft gebeten, für welche Grundstücke und Häuser in den Jahr 2025 Verzicht auf das Aneignungsrecht durch das Land Bremen erklärt wurde.

Sollten Gründe für Beschränkungen der Information vorliegen, bitte ich um Schwärzung der fraglichen Stellen, bzw. Übersendung derjenigen Aktenteile, für die keine Einschränkungen vorliegen. Einschränkungen im Hinblick auf personenbezogene Daten liegen m. E. nicht vor, da es sich um herrenlose Grundstücke handelt.

Sie können mir die Unterlagen gern in elektronischer Form per E-Mail übersenden. Bitte teilen Sie mir vorab mit, welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft von mir zu entrichten wären.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
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Bemerkung:

Sehr geehrte*r [...],

im Bundesland Bremen obliegt dem Senator für Finanzen die Zuständigkeit, das Aneignungsrecht des Landes Bremen für herrenlose Grundstücke auszuüben bzw. den diesbezüglichen Verzicht zu erklären.

Auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass es im Jahr 2025 keinen Fall der Verzichtserklärung auf das Aneignungsrecht durch den Senator für Finanzen gab.

Rechtsbehelfsbelehrung
[...]

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]