Betreff: Aufkauf von Tierkliniken und Tierarztpraxen im Land Bremen durch internationale Konzerne
Mitteilungen: Medienberichten zufolge erwerben die internationalen Lebensmittelkonzerne Nestlé und Mars seit dem Jahr 2022 gezielt Tierkliniken und Tierarztpraxen in Deutschland. Die Übernahmen erfolgen durch Tochterunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften wie Anicura und Evidensia, die bundesweit zahlreiche Einrichtungen aufgekauft haben, wie zum Beispiel 2023 eine Praxis in Bremerhaven.
Nach eigenen Angaben verfügten Anicura und Evidensia bereits im Februar 2026 jeweils über mehr als 60 Tierkliniken und Praxen, was einem erheblichen Marktanteil entspricht.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang auch Tierkliniken oder Tierarztpraxen im Land Bremen von solchen Aufkäufen betroffen sind und welche Auswirkungen dies auf die tierärztliche Versorgung, Preisgestaltung und Wettbewerbsstruktur im Land Bremen hat.
Ich frage Sie daher:
1. Wie viele Tierkliniken und Tierarztpraxen bestehen derzeit im Land Bremen?
(Bitte differenziert darstellen nach Großtier- und Kleintierkliniken sowie Großtier- und Kleintierpraxen.)
2. Wie viele dieser Tierkliniken und Tierarztpraxen im Land Bremen befinden sich im Eigentum privatwirtschaftlicher Unternehmen oder Unternehmensgruppen?
(Bitte getrennt nach Kliniken und Praxen ausweisen sowie unter Angabe des jeweiligen Unternehmens bzw. Konzerns und der Anzahl der jeweils gehaltenen Einrichtungen.)
3. Wie stellt sich die Eigentümerstruktur der übrigen Tierkliniken und Tierarztpraxen im Land Bremen dar?
(Bitte aufschlüsseln nach Eigentümergruppen und Anzahl der jeweils betriebenen Kliniken und Praxen.)
4. Hat die Landeskartellbehörde Bremen bislang die Erwerbsaktivitäten der Unternehmen Nestlé und Mars im Zusammenhang mit dem Aufkauf von Tierkliniken und Tierarztpraxen geprüft?
5. Haben in den Jahren 2022 bis 2025 im Land Bremen Übernahmen oder Zusammenschlüsse im Bereich von Tierkliniken und Tierarztpraxen stattgefunden, die die gesetzlichen Umsatz- bzw. Aufgreifschwellen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen überschritten haben?
Sehr geehrte/r ...,
nach Rückmeldung aus dem Referat für die Tierarzneimittelüberwachung bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz kann ich Ihre Anfrage nun wie folgt beantworten:
Zu 1.) Aktuell sind beim zuständigen Referat insgesamt 52 Tierarztpraxen gemeldet. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für eine Tierarztpraxis, auch eine tierärztliche Hausapotheke zu führen, so dass es theoretisch zumindest möglich wäre, dass noch weitere existieren.
Es gibt keine Tierklinik; von den 52 gemeldeten Tierarztpraxen behandeln 2 Großtiere, der Rest sind Kleintierpraxen.
Zu 2.) Nach hiesigem Kenntnisstand gibt es eine Praxis der Cadomo Nord GmbH, eine der AniCura GmbH und eine Praxis der IVC Evidensia GmbH.
Zu 3.) Es handelt sich ansonsten um Einzel- oder Gemeinschaftspraxen.
Zu 4. und 5.) Hierzu ist von Seiten der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eine Beantwortung nicht möglich.
Für die Beantwortung wird eine Gebühr nicht erhoben.
Mit freundlichen Grüßen