Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige, eine Immobilie in Bremen Blumenthal zu erwerben und möchte vorab klären, ob eine Nutzung des Objekts als Monteurszimmer / Unterkunft für wechselnde Gäste (kurzfristige oder langfristige Beherbergung) baurechtlich und ordnungsrechtlich zulässig ist.
Ich bitte um eine schriftliche Einschätzung/Vorprüfung, ob die geplante Nutzung eine Nutzungsänderung erforderlich macht (von Wohnnutzung zu Beherbergung/Gastgewerbe o. ä.), und ob hierfür zusätzliche Anforderungen zu erfüllen sind.
Falls eine Nutzungsänderung erforderlich ist, bitte ich um eine kurze Information:
- welche Unterlagen Sie benötigen (z. B. Grundrisse, Flucht- und Rettungswege.
Gern kann ich Ihnen zur Vorprüfung bereits folgende Unterlagen nachreichen:
- Exposé
- Fotos
Ich bitte um Rückmeldung, an welche Stelle diese Anfrage bei Ihnen am besten adressiert ist (Bauordnungsamt, Stadtplanung, Ordnungsamt und wie ich die weiteren Schritte korrekt einleite.
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrte/r Petent/in,
für die Bearbeitung von bauordnungsrechtlichen Fragenstellungen wie die von Ihnen erfragten zulässigen Nutzungen in Bremen Blumenthal ist die Zweigstelle der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung in der Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen (Bauamt Bremen-Nord), zuständig. Erreichen können Sie das Bauamt Bremen-Nord telefonisch unter 0421 361-18666 und über die E-Mail-Adresse: bbn.office@bau.bremen.de .
Mit freundlichen Grüßen