Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatungen (§ 5 SchKG) insgesamt, und - wenn ohne großen Aufwand verfügbar - auch aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger etc.), für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (soweit verfügbar).
Alternativ: Anzahl der ausgestellten Beratungsscheine, falls diese erfasst werden.
2. Die durchschnittliche Dauer der Schwangerschaftskonfliktberatungen (§ 5 SchKG) gemittelt über alle Träger und - wenn ohne großen Aufwand verfügbar - für einzelne Träger für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (soweit verfügbar).
Bitte geben Sie an, ob die angegebene Beratungszeit nur die Dauer des Gesprächs/der Gespräche mit der Schwangeren umfasst oder auch Vor- und Nachbereitungszeit (z. B. Dokumentation) einschließt (bevorzugt ist die Angabe der Gesprächsdauer selber).
3. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland erfolgten Beratungen von Schwangeren, die nicht Schwangerschaftskonfliktberatungen waren (also nur Beratungen § 2 SchKG), insgesamt, und - wenn ohne großen Aufwand verfügbar - auch aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (soweit verfügbar).
4. Die Gesamtaufwendungen des Landes für 1. und 3. einzeln oder als Summe für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (soweit verfügbar).
5. Die Anzahl der Kostenerstattung im Sinne von § 22 SchKG des Landes für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (soweit verfügbar).
6. Die Gesamthöhe der vom Land erstatteten Kosten im Sinne von § 22 SchKG, für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (soweit verfügbar).
Da Ihr Haus für die Aufsicht über die Beratungsstellen zuständig ist, wird zumindest ein Teil der Fragen ohne erheblichen Aufwand beantwortbar sein.
Eine tabellarische Aufschlüsselung nach Trägern wird bevorzugt, soweit ohne großen Aufwand möglich.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die reine Anzahl/Gesamtsummen/durchschnittliche Dauer jeweils keine personenbezogenen Daten sind und auch nicht die Vertraulichkeit der Beratungsgespräche bzw. der Beratungsstellen berührt.
Die Anfrage dient politischen Überlegungen hinsichtlich Änderungen des SchKG, wobei die angedachten Änderungen auch die Punkte Ablauf der Beratung und Kostenübernahmen betreffen und somit die obigen Informationen hilfreich wären (Gleiche Anfragen auch an andere Länder). Eine Mehrjahresbetrachtung ist notwendig, da Kostenerstattungen zeitlich versetzt zu Abbrüchen erfolgen können. Ferner ist bekannt, dass die Zahlen auf unterschiedliche Weise erfasst werden und somit beispielsweise Jahre, in denen es mehr Kostenübernahmen als gemeldete Schwangerschaftsabbrüche gab, auch rein statistische Artefakt sein können, ohne dass real mehr Abbrüche bezahlt wurden als eigentlich stattfanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r ...,
(...)
Zu Ihren Fragen verweise ich auf die anliegende excel-Tabelle. Soweit für die Fragen 5 und 6 die Zuständigkeit bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration liegt, wird eine Antwort von dort erfolgen.