Sehr geehrte Damen und Herren,
für ein Forschungsprojekt des ifo Instituts in München befragen wir aktuell die 16 Oberfinanzdirektionen der Länder nach statistischen Auswertungen zur steuerlichen Außenprüfung. Hierfür bitten wir Sie, uns folgende Informationen zuzusenden:
1. Jeweils eine Aufschlüsselung der in den Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024 in Ihrem Bundesland abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfungen nach § 193 AO in Verbindung mit der Betriebsprüfungsordnung, differenziert nach den Größenklassen gemäß § 3 BpO (Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe), jeweils
a. in absoluten Zahlen sowie
b. als prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der Unternehmen in der korrespondierenden Größenklasse
2. Jeweils die Summe der in den Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024 in Ihrem Bundesland aus abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfungen resultierenden Mehrergebnisse (Mehrsteuern), aufgeschlüsselt nach Größenklassen gemäß § 3 BpO
3. Jeweils die Anzahl der in den Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024 in Ihrem Bundesland abgeschlossenen Außenprüfungen, differenziert nach Größenklassen gemäß § 3 BpO, jeweils getrennt nach
a. Prüfungen mit steuerlichem Mehrergebnis
b. Prüfungen ohne steuerliches Mehrergebnis
4. Jeweils die Anzahl der in den Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024 in Ihrem Bundesland im Betriebsprüfungsdienst eingesetzten Mitarbeitenden in Vollzeitäquivalenten
Diese Daten liegen Ihnen gemäß §35 der Betriebsprüfungsordnung vor.
Sollte Ihnen die Beantwortung einzelner Fragen nicht möglich sein, so wird dennoch um die Beantwortung der übrigen Fragen gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG). Da es sich aus unserer Sicht um eine einfache Datenanfrage mit geringem Bearbeitungsaufwand handelt, gehen wir davon aus, dass keine Gebühren erhoben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um vorherige Mitteilung unter Angabe der voraussichtlichen Kosten. Gemäß § 7 Abs. 6 BremIFG bitten wir um Übermittlung der angeforderten Informationen innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir Sie darum, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und uns darüber zu unterrichten.
Wir bitten um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.
Bei etwaigen Rückfragen zu unserer Anfrage, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Die gewünschten Informationen wurden im Transparenzportal veröffentlicht.