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abgeschlossen dienstliche Nutzung von Browsern, Suchmaschinen und KI (ID 334230)

Eingegangen am:03.06.2026
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:dienstliche Nutzung von Browsern, Suchmaschinen und KI

Sehr geehrter [...],

die Ihnen unterstellten Beamten und Angestellten nutzen das Internet und damit Browser, Suchmaschinen, ggf. auch sogenannte Künstliche Intelligenz, als digitale Informationsquelle.
Vor diesem Hintergrund fordern wir das Ministerium gem. § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf,

Auskunft zu erteilen, Akteneinsicht zu gewähren und alle vorhandenen Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung zu stellen zu den nachfolgenden Fragen:

1. Welche Suchmaschine, welcher Browser und welches Angebot der Künstlichen Intelligenz (“Dienste”) sind auf dienstlichen Computern und dienstlichen mobilen Endgeräten des Ministeriums und nachgestellten Behörden voreingestellt?
2. Nach welchen Kriterien wurde über Voreinstellungen und Zulassung entschieden?
3. Wer entscheidet darüber, welche Angebote bei diesen Diensten voreingestellt werden und wie diese zu nutzen sind?
4. Welche Regelungen und Dienstanweisungen bestehen zur dienstlichen Nutzung dieser Dienste?
5. Welche Daten werden zur Nutzung dieser Dienste durch das Ministerium oder nachgestellte Behörden erhoben?
Nach § 7 Abs. 5 IFG sind die erbetenen Information dem Antragsteller Ecosia unverzüglich zugänglich zu machen, wobei der Informationszugang innerhalb eines Monats erfolgen soll. Wir haben uns daher den 16. Januar 2026 für den spätesten Eingang Ihrer Antwort eingetragen.
Wir sind sicher, dass auch Sie und Ihr Haus vor dem Hintergrund der aktuellen Bemühungen um digitale Souveränität und eine Unterstützung europäischer Technologieanbieter ein Interesse daran haben, offenzulegen, wer nach welchen Kriterien entscheidet, ob und wie Angestellte, Beamtinnen und Beamte Ihres Ministeriums und nachgelagerter Behörden Browser, Suchmaschinen und Angebote sogenannter Künstlicher Intelligenz für ihre dienstliche Tätigkeit nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

[...]



Bemerkung:

Sehr geehrte [...],

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfragen:
1. Welche Suchmaschine, welcher Browser und welches Angebot der Künstlichen Intelligenz (“Dienste”) sind auf dienstlichen Computern und dienstlichen mobilen Endgeräten des Ministeriums und nachgestellten Behörden voreingestellt?
a. Unser Ressort folgt hier den zentralen Vorgaben des Senators für Finanzen.
2. Nach welchen Kriterien wurde über Voreinstellungen und Zulassung entschieden?
a. Diese werden durch den Senator für Finanzen entschieden.
3. Wer entscheidet darüber, welche Angebote bei diesen Diensten voreingestellt werden und wie diese zu nutzen sind?
a. Diese Entscheidung obliegt dem Senator für Finanzen.
4. Welche Regelungen und Dienstanweisungen bestehen zur dienstlichen Nutzung dieser Dienste?
a. Die Regelungen werden durch den Senator für Finanzen erstellt und gelten auch für unser Ressort.
5. Welche Daten werden zur Nutzung dieser Dienste durch das Ministerium oder nachgestellte Behörden erhoben?
a. Ebenfalls ist die Frage zur Datenerhebung durch den Senator für Finanzen zu beantworten.

Der Senator für Finanzen ist in Bremen zentral verantwortlich für die IT-Struktur. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft folgt die zentralen Einstellungen der Computer und den zentralen Regelungen vom Finanzressort.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

[...]


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