Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine (möglichst digitale) Kopie der Jahresübersicht 2025 zu Maßnahmen nach § 100g StPO (Verkehrsdaten) in der zuletzt an den Bund
übermittelten Fassung.
Die Jahresübersichten sind gemäß § 101b StPO von den Ländern und bestimmten weiteren Stellen jeweils bis zum 30.06 des Folgejahres zu
übermitteln. Genau diese Einzelmeldungen möchte ich explizit anfragen - zu dem Kalenderjahr 2024 war ein entsprechende Beauskunftung Anfangs
dieses Jahres bereits möglich.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr S.,
mit unten stehender Mail vom 10. Juli 2026 baten Sie um Übersendung der Jahresübersicht 2025 zu Maßnahmen nach § 100g StPO (Verkehrsdaten) in der zuletzt an den Bund übermittelten Fassung des Landes Bremen.
Ich füge dieser Mail die gewünschte Jahresübersicht als Anlage (PDF) bei.
Gebührenentscheidung:
Diese Entscheidung ergeht gemäß § 10 BremIFG gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
...
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Derzeit können aus technischen Gründen noch keine Anlagen beigefügt werden. Sollten Sie Interesse an den Daten haben, wenden Sie sich bitte an die Senatorin für Justiz und Verfassung.