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abgeschlossen Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter über den Besuch der Justizvollzugsanstalt Bremen am 25.07.2024 (ID 349752)

Eingegangen am:28.07.2026
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter über den Besuch der Justizvollzugsanstalt Bremen am 25.07.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich unter Hinweis auf § 1 BremIFG die Übersendung des Berichts der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter über den Besuch der Justizvollzugsanstalt Bremen am 25. Juli 2024 sowie des Schreibens der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter vom 27. Januar 2025.

Ich konnte im Internet nur Ihre Antwort auf die vorgenannten Dokumente finden (siehe Anlage), nicht aber die og. Dokumente selbst.

Ich sehe einer Antwort binnen der Frist nach dem BremIFG entgegen.

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter Herr S.,

mit Schreiben vom 22. Juli 2026 haben Sie einen Antrag nach dem BremIFG gestellt, mit dem Sie um die Übersendung des Berichts der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter über den Besuch der Justizvollzugsanstalt Bremen am 25. Juli 2024 sowie des Schreibens der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter vom 27. Januar 2025 bitten.

Hierzu teile ich Ihnen mit:
Gemäß § 7 Abs. 2 BremIFG entscheidet die Stelle über den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. In dem Fall der von Ihnen begehrten Informationen ist dies die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, Luisenstraße 7, 65185 Wiesbaden, E-Mail: info@nationale-stelle.de
Aus diesem Grunde lehne ich Ihren Antrag ab und empfehle, sich an die zuständige Stelle zu wenden.

Gebührenentscheidung:
Diese Entscheidung ergeht gemäß § 10 BremIFG gebührenfrei.

Rechtsbehelfsbelehrung: (...)

Mit freundlichen Grüßen


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