Sie sind hier:
  • BGH-Urteil Nachzahlung Beamte (kein IFG-Antrag)

abgeschlossen BGH-Urteil Nachzahlung Beamte (kein IFG-Antrag) (ID 358177)

Eingegangen am:13.04.2026
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:BGH-Urteil Nachzahlung Beamte (kein IFG-Antrag)

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im letzten Jahr hat der BGH geurteilt, dass die Beamten in den letzten Jahren zu gering alimentiert wurden. Ich selbst bemerke als Bremer Pensionär/ Polizei Bremen einen Unterschied zu einem Bundespensionär/BKA von über 400 Euro netto zu meinen Ungunsten.
Wann wird der Bremer Senat das BGH-Urteil umsetzen, und die Nachzahlung vollziehen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
[...]



Bemerkung:

Sehr geehrte*r [...],

der Senator für Finanzen bereitet derzeit einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes der Länder vom 14. Februar 2026 auf die bremische Besoldung und Beamtenversorgung vor. Dabei wird auch die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Landesbesoldungsrecht Berlin (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2025, 2 BvL 5/18 u.a.) berücksichtigt. Das parlamentarische Verfahren hierzu wird in der zweiten Jahreshälfte 2026 eingeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]


Transparenzportal · iStock.com/Dovapi