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abgeschlossen Eingezogene Grundstücke nach §§ 73 ff StGB und § 76a Abs.4 StGB (ID 395640)

Eingegangen am:28.08.2026
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Eingezogene Grundstücke nach §§ 73 ff StGB und § 76a Abs.4 StGB

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

a) Anzahl der Grundstücke, gegliedert nach Jahren, die im Zeitraum 2000 bis 2025 nach §§ 73 ff StGB in Ihrem Bundesland eingezogen worden sind
b) Anzahl der Grundstücke seit 2018, gegliedert nach Jahren, die gem. § 76a Abs.4 StGB eingezogen worden sind.

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrte Frau E.,

mit unten stehender Mail vom 29. Juli 2026 baten Sie um Übersendung von Daten zur Anzahl der Grundstücke, gegliedert nach Jahren, die im Zeitraum 2000 bis 2025 nach §§ 73 ff StGB in Ihrem Bundesland eingezogen worden sind sowie um Daten zur Anzahl der Grundstücke seit 2018, gegliedert nach Jahren, die gem. § 76a Abs. 4 StGB eingezogen worden sind.

Die gewünschten Daten liegen hier nicht vor, da sie statistisch nicht erfasst werden. Daher kann auch keine Übersendung erfolgen.

Gebührenentscheidung:

Diese Entscheidung ergeht gemäß § 10 BremIFG gebührenfrei.

Rechtsbehelfsbelehrung:


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