Sehr geehrte Damen und Herren,
ausweislich des Berichts der nationalen Stelle zur Verhütung von Folter über den Besuch in der JVA Bremen-Oslebshausen am 25.7.2024, siehe
https://www.nationalestelle.de/fileadmin/dateiablage/Dokumente/Berichte/Besuchsberichte/20240725_-_JVA_Bremen/20240725_Bericht_JVA_Bremen_Stellungnahme_integriert_web.pdf
wird über die sogenannten „besonders gesicherten Hafträume“ in der JVA Bremen-Oslebshausen berichtet:
„Einige besonders gesicherte Hafträume befinden sich im Kellerbereich und haben keine Fenster, sodass weder Tageslicht noch eine Frischluftzufuhr gewährleistet sind. Aufgrund des fehlenden natürlichen Lichteinfalls wird auch die zeitliche Orientierung erschwert. Auch dem CPT zufolge sollen Hafträume, „die für die Einzelhaft verwendet werden, […] die gleichen Mindeststandards erfüllen wie jene, die auf die Unterbringung von anderen Gefangenen Anwendung finden.“ Dazu gehört auch der Zugang zu Tageslicht. Ein angemessener natürlicher Lichteinfall sowie eine ausreichende Frischluftzufuhr sollen gewährleistet werden.
Zumindest für eine mehrtägige Unterbringung sind diese besonders gesicherten Hafträume der JVA Bremen nicht geeignet.“
Betreffend die sogenannten „besonders gesicherten Hafträume“ in der JVA Bremen-Oslebshausen beantragen wir eine Auskunft nach dem BremIFG zu folgenden Fragen:
1. Wie viele zur zeitweisen Unterbringung von Gefangenen genutzte Räume ohne natürlichen Lichteinfall gibt es in der JVA Bremen-Oslebshausen?
2. Wie viele Tage wurden diese sogenannten „besonders gesicherten Hafträume“ ohne natürlichen Lichteinfall in der JVA Bremen-Oslebshausen in den Jahren 2024, 2025 und im laufenden Jahr 2026 zur zeitweisen Unterbringung von Gefangenen genutzt?
3. Wie viele mehrtägige Nutzungen dieser sogenannten „besonders gesicherten Hafträume“ ohne natürlichen Lichteinfall in der JVA Bremen-Oslebshausen gab es in den Jahren 2024, 2025 und im laufenden Jahr 2026?
4. Was können Gefangene in diesen sogenannten „besonders gesicherten Hafträumen“ ohne natürlichen Lichteinfall in der JVA Bremen-Oslebshausen machen?
In diesem Zusammenhang erinnern wir an das Grundrecht auf Kommunikation und die einschlägige Rechtsprechung, nach der der Kontakt nur zu Justizbeamten nicht ausreicht, um das Kommunikationsgrundrecht zu gewährleisten.
Können Gefangene aus den „besonders gesicherten Hafträumen“ heraus Anträge stellen?
Dürfen Gefangene ein Buch im besonders gesicherten Haftraum haben?
Dürfen die Gefangenen Wechselkleidung im besonders gesicherten Haftraum haben?
Gibt es Reglementarien dazu? Wenn ja, welche?
5. Wie werden Gefangene dort überwacht?
6. Wie wird das von wem wo dokumentiert? Insbesondere: Werden Videoüberwachungen aufgezeichnet? Gibt es dazu vorher oder hinterher Gerichtsbeschlüsse?
7. Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer in den „besonders gesicherten Hafträumen“ ohne natürlichen Lichteinfall in der JVA Bremen-Oslebshausen? Wie lang ist die maximale Verweildauer?
8. Gibt es Fixierungen in den „besonders gesicherten Hafträumen“ ohne natürlichen Lichteinfall in der JVA Bremen-Oslebshausen? Wenn ja, wie viele Gerichtsbeschlüsse zu Fixierungen gibt es in den Jahren 2024 bis 2026?
9. Liegen der Nutzung der sogenannten „besonders gesicherten Hafträume“ ohne natürlichen Lichteinfall wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde, nach denen das Einsperren in einem fensterlosen Raum mit weißen oder einfarbigen Wänden ohne natürlichen Lichteinfall beruhigend auf die menschliche Psyche wirkt? Wenn ja, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse sind dies? 10. Gibt es aktenkundige Bedenken o.ä. des medizinischen Dienstes der JVA oder des psychologischen Dienstes der JVA gegen die Nutzung dieser „besonders gesicherten Hafträume“ ohne natürlichen Lichteinfall? Wenn ja, beantrage ich die Übermittlung dieser aktenkundig gemachten Bedenken.
11. Wir beantragen ferner eine persönliche Besichtigung aller „besonders gesicherten Hafträume“ ohne natürlichen Lichteinfall mit der Möglichkeit, selbst Fotos dieser Räume zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
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