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eingegangen Herausgabe der ministeriellen Verwaltungsvorschriften und Erlasse zu Beglaubigungs- und Beurkundungsvermerken sowie Siegelbestimmungen (ID 403160)

Eingegangen am:25.09.2026
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Eingegangen
Titel:Herausgabe der ministeriellen Verwaltungsvorschriften und Erlasse zu Beglaubigungs- und Beurkundungsvermerken sowie Siegelbestimmungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Berufung auf das Bremische Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) sowie hilfsweise § 4 des Gesetzes über die Presse (Bremisches Pressegesetz) beantrage ich den Zugang zu amtlichen Informationen und die Übersendung folgender Unterlagen:

1. Sämtliche aktuell gültigen ministeriellen bzw. senatsseitigen Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Rundverfügungen und Erlasse der Freien Hansestadt Bremen, welche die Form, Gestaltung und den zwingenden Inhalt von amtlichen Beglaubigungsvermerken sowie Ausfertigungsvermerken bei Behörden und Gerichten regeln.

2. Sämtliche Erlasse, Vorschriften und Bestimmungen zur Führung, Gestaltung, Verwendung, Verwahrung und Vernichtung von Dienstsiegeln (Prägesiegel, Farbdrucksiegel, Lacksiegel) in der Verwaltung und der Justiz der Freien Hansestadt Bremen.

3. Etwaige Verwaltungsvorschriften oder Durchführungshinweise zur Unterscheidung zwischen einfachen Abschriften, beglaubigten Abschriften und vollstreckbaren Ausfertigungen im Geschäftsbereich der Senatorin für Justiz und Verfassung.

Sollten die begehrten Unterlagen elektronisch (z. B. als PDF) vorliegen, bitte ich um Zusendung auf diesem elektronischen Weg über die Plattform FragDenStaat.

Ich verweise auf die gesetzliche Pflicht zur kostenfreien Auskunftserteilung bei einfachen Auskünften. Sollten Gebühren anfallen, bitte ich um vorherige Mitteilung unter Angabe der voraussichtlichen Höhe.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Emil Schröpfer

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
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