Der Senat hat heute (30. Juni 2026) beschlossen, den Staatsgerichtshof anzurufen, da er die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens zur "Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes auf Erhalt der kommunalen Kliniken im Land Bremen" für nicht gegeben hält. Das Bremische Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid (BremVEG) sieht diesen Schritt des Senats vor, der über die Zulassung eines Volksbegehrens entscheidet.