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Stellungnahme zum Europäischen Gesundheitsdatenraum bei der Nutzung von Gesundheitsdaten

Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 27. März 2023

Kurzbeschreibung

Die betroffenen Personen müssen darauf vertrauen dürfen, dass bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten die Regelungen der europäischen Datenschutz‐Grundverordnung und ihre Grundrechte nach Artikel 7, 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) gewahrt bleiben, wie von der EU‐Kommission in der Datenstrategie aus dem Jahr 20201 ausdrücklich zugesagt.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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