Der Krankenhausrahmenplan bildet die Grundlage für die Strukturgespräche zwischen den Krankenkassen und den Krankenhäusern. Es wird zurecht in der Einleitung darauf hingewiesen, dass die bedarfsbezogenen Modellrechnungen, die in Kapitel 6 und 7 des Arbeitsentwurfes vorgenommen werden, keine rigiden Vorgaben für die Erarbeitung des Krankenhausplanes darstellen, sondern eine mögliche Entwicklungslinie auf der Basis der Fortschreibung der Krankenhausdaten 2015 unter Status Quo Bedingungen aufzeigen und insoweit eine Diskussionsgrundlage darstellen. Damit sind auch andere Entwicklungsverläufe der Bedarfsentwicklung insbesondere vor dem Hintergrund personeller Veränderungen in den Krankenhausstandorten, Änderungen in der Morbidität der zu versorgenden Bevölkerung und dem Verlauf des medizinisch-technischen Fortschrittes in den Strukturgesprächen als relevant einzustufen.