TOP 57 - Schwerbehinderte Beamte sind in § 5 Absatz 1a n.F. von der Erhöhung der Arbeitszeit auf 41 Stunden ausgenommen - Was ist mit Gleichgestellten?"
TOP 57 - Schwerbehinderte Beamte sind in § 5 Absatz 1a n.F. von der Erhöhung der Arbeitszeit auf 41 Stunden ausgenommen - Was ist mit Gleichgestellten?"