Bremen steht vor einer haushaltslosen Zeit: Weil die Bürgerschaft den Haushalt 2026 voraussichtlich erst im Frühjahr beschließt, gelten bis dahin besondere Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung. Demnach darf die Verwaltung nur Ausgaben leisten, die nötig sind, um rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, bestehende Einrichtungen zu erhalten oder begonnene Investitionsmaßnahmen fortzusetzen.