Die Verbotsverfügung gegen den islamistischen Verein "Als- Mustafa-Gemeinschaft e.V." (AMG) in der Barkhausenstraße in Woltmershausen ist rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass die Nichtzulassungsbeschwerde des Al-Mustafa Gemeinschaft e.V. gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bremen im Verbotsverfahren gegen eben diesen Verein unbegründet ist.