Verordnung über die vorübergehende Fortführung von Papierakten bis zur Einführung der elektronischen Akte bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation vom 18. Dezember 2025
Verordnung über die vorübergehende Fortführung von Papierakten bis zur Einführung der elektronischen Akte bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation