Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben
Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben
Analoge Anwendbarkeit der entsprechenden Bremer Vorschrift vom 01.07.2008 (BremABl. Nr. 71/2008) in Bremerhaven aufgrund Magistratsbeschluss vom 18.03.2009 bzw. 17.10.2012 (Entfristung)