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- Vor der Bürgerschaftswahl: Bürger können Einspruch gegen Daten-Auskünfte zur Wahlwerbung einlegen
Vor der Bürgerschaftswahl: Bürger können Einspruch gegen Daten-Auskünfte zur Wahlwerbung einlegen
Vor einer Wahl dürfen Meldebehörden den Parteien, Wählervereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft über Namen und Anschrift von Wahlberechtigten geben. Die Datenempfänger dürfen die Daten der Wahlberechtigten
Ressort
Der Senator für Inneres und Sport
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Inneres und Sport