Menschen mit Behinderungen können als Ausgleich für ihre Einschränkungen sogenannte Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze und Vergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom festgestellten Grad der Behinderung und den vergebenen Merkzeichen.