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- Wahlwerbung: Einspruch gegen Daten-Auskünfte an Parteien möglich
Wahlwerbung: Einspruch gegen Daten-Auskünfte an Parteien möglich
Die Meldebehörde ist rechtlich gehalten, vor einer Wahl Parteien, Wählervereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen, wenn diese es beantragen, altersgruppenbezogene
Ressort
Der Senator für Inneres und Sport
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Inneres und Sport