Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Auskunft nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG),
ob im Stadtgebiet Bremerhaven derzeit herrenlose, nicht genutzte oder in staatliches Eigentum übergegangene Grundstücke oder Immobilien registriert sind.
Ich bitte, mir vorhandene Informationen, Listen oder Ansprechpartner hierzu zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Antrag nach dem bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 7.11.2025
Sehr geehrte*r [...],
derzeit kann ich Ihre Anfrage nach herrenlosen Grundstücken im Stadtgebiet Bremerhaven leider nicht beantworten.
Das Grundbuchamt führt keine Listen über herrenlose Grundstücke, da es technisch nicht möglich ist, diese Information aus bestehenden Grundbüchern herauszufiltern.
Zusammen mit anderen Behörden arbeitet der Senator für Finanzen aktuell daran, auf anderem Wege verlässliche Informationen über herrenlose Grundstücke für Bürgeranfragen zugänglich zu machen. Leider wird dies aber noch einige Monate in Anspruch nehmen.
Ich bedauere Ihnen derzeit keine andere Auskunft geben zu können.
Rechtsbehelfsbelehrung
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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