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Jahresabschluss Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen – für das Wirtschaftsjahr 2024

Vom 16. September 2025

Veröffentlichungsdatum:10.12.2025 Inkrafttreten11.12.2025
Fundstelle Brem.ABl. 2025, S. 1122
Bezug (Rechtsnorm)BremSVG § 33, HGrG § 53
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen – für das Wirtschaftsjahr 2024 vom 16. September 2025 (Brem.ABl. 2025, S. 1122)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:16.09.2025
Fassung vom:16.09.2025
Gültig ab:11.12.2025
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 33 BremSVG, § 53 HGrG
Fundstelle:Brem.ABl. 2025, 1122
Jahresabschluss Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen – für das Wirtschaftsjahr 2024

Jahresabschluss Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen – für das Wirtschaftsjahr 2024

16. September 2025

Gemäß § 33 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 505) sowie § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Eigenbetrieb Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (IBStadtOG) – vom 1. Januar 2022 (Brem.GBl. S. 753) hat der Betriebsausschuss des Immobilien Bremen in seiner Sitzung am 16. September 2025 mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt sowie der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

1.
Der Betriebsausschuss stellt den von der Treuhand Weser-Ems GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss von Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (IB Stadt) zum 31.12.2024
a)
mit einer Bilanzsumme von 27.730.880,82 €
b)
mit einem Bilanzgewinn von 3.629.527,96 € (Jahresüberschuss in Höhe von 694.463,67 € zzgl. Gewinnvortrag in Höhe von 2.935.064,29 €)
c)
mit einem Jahresüberschuss von 694.463,67 €
fest.
2.
Der Betriebsausschuss beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 694.463,67 € auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Der Betriebsleitung, bestehend aus der Geschäftsführerin Frau Susanne Kirchmann und dem Geschäftsführer Herrn Thomas Börsch, wird Entlastung erteilt.
4.
Der Senator für Finanzen wird gebeten, den Jahresabschluss im Amtsblatt zu veröffentlichen.
5.
Der Senator für Finanzen wird gebeten, den Prüfungsbericht dem Rechnungshof zu übermitteln.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2024



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung 2024



Anlage 3:

Feststellungen gemäß § 53 HGrG



Anlage 4:

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2024

gez. Senator
Björn Fecker
Vorsitzender des Betriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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