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Aufhebung der Richtlinie über die Ausbildung und Prüfung von pharmazeutischen-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten im Lande Bremen
Vom 21. August 2025
Nach § 1 der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für pharmazeutisch-technische Assistenten vom 9. Juli 1985 (Brem.GBl. S. 139) ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zuständige Behörde im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV) vom 23. September 1997 (BGB1.1 S. 2352).
Die Richtlinie über die Ausbildung und Prüfung von pharmazeutischen-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten im Lande Bremen tritt mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 außer Kraft.
Bremen, 21. August 2025
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz