Zum 28.04.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1
Teilnahme an Erprobung
Das Amtsgericht Bremen nimmt an der Erprobung des Online-Verfahrens nach den §§ 1122 bis 1134 der Zivilprozessordnung teil.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
Zeitpunkt der Einführung
Das Online-Verfahren mittels digitaler Klageeinreichung nach § 1124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a der Zivilprozessordnung wird bei dem Amtsgericht Bremen ab dem 15. April 2026 eingeführt.
Einzelansicht Seitenanfang§ 3
Zentrale Zuständigkeit des Amtsgerichts Bremen
Dem Amtsgericht Bremen wird die Zuständigkeit für die nach den §§ 1122 bis 1134 der Zivilprozessordnung durchzuführenden Online-Verfahren für die Bezirke der Amtsgerichte Bremerhaven und Bremen-Blumenthal zugewiesen.
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