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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen

Veröffentlichungsdatum:20.12.1983 Inkrafttreten21.12.1983
Fundstelle Brem.GBl. 1983, S. 537
Gliederungsnummer:310-b-1
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen vom 13. Dezember 1983 (Brem.GBl. 1983, S. 537)"

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juris-Abkürzung: BinSchiffHAGerZustStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 310-b-1
juris-Abkürzung:BinSchiffHAGerZustStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:13.12.1983
Gültig ab:21.12.1983
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1983, 537
Gliederungs-Nr:310-b-1
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt
Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg
sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein
über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen
Vom 13. Dezember 1983
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem am 24. Juni 1983 für die Freie Hansestadt Bremen, am 3. August 1983 für die Freie und Hansestadt Hamburg, am 24. August 1983 für das Land Niedersachsen und am 11. August 1983 für das Land Schleswig-Holstein unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage dieses Gesetzes veröffentlicht.

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Artikel 2

1.

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

2.

Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 6 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzumachen.

Bremen, den 13. Dezember 1983

Der Senat

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