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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachen über die länderübergreifende Zusammenlegung der Sparkasse Bremerhaven und der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln

Veröffentlichungsdatum:04.08.2014 Inkrafttreten05.08.2014
Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 375
Gliederungsnummer:762-b-3
Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachen über die länderübergreifende Zusammenlegung der Sparkasse Bremerhaven und der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln vom 22. Juli 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 375)"

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juris-Abkürzung: SparkZuslStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 762-b-3
juris-Abkürzung:SparkZuslStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:22.07.2014
Gültig ab:05.08.2014
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2014, 375
Gliederungs-Nr:762-b-3
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen
der Freien Hansestadt Bremen und dem
Land Niedersachen über die länderübergreifende
Zusammenlegung der Sparkasse Bremerhaven
und der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln
Vom 22. Juli 2014*
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