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Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2020

Veröffentlichungsdatum:01.10.2021 Inkrafttreten02.10.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 228
Bezug (Rechtsnorm)BremPerformaG § 5, BremSVG § 33, HGrG § 53
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2020 (Brem.ABl. 2021, S. 228)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:18.06.2021
Fassung vom:18.06.2021
Gültig ab:02.10.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 5 BremPerformaG, § 33 BremSVG, § 53 HGrG
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 228
Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2020

Jahresabschluss der Performa Nord
– Eigenbetrieb des Landes Bremen –
für das Wirtschaftsjahr 2020

Gemäß § 33 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 505) sowie § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Eigenbetrieb Performa Nord – Personal, Finanzen, Organisation, Management – vom 21. Dezember 1999 (Brem.GBl. S. 309) hat der Betriebsausschuss der Performa Nord in seiner Sitzung am 18. Juni 2021 mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt sowie der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

1.
Der Betriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Performa Nord fest.
2.
Der Betriebsausschuss beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 177 701,92 Euro zu 170 000,00 Euro in eine zweckgebundene Gewinnrücklage einzustellen, um künftige Sanierungsstaus zu vermeiden. Der Restbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3.
Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
4.
Der Senator für Finanzen wird gebeten, den Jahresabschluss im Amtsblatt zu veröffentlichen.
5.
Der Senator für Finanzen wird gebeten, den Prüfungsbericht dem Rechnungshof zu übermitteln.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2020



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung 2020



Anlage 3:

Feststellungen gemäß § 53 HGrG



Anlage 4:

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2020

gez. Senator
Dietmar Strehl
Vorsitzender des Betriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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