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Jahresabschluss
- Entsorgungsbetriebe Bremerhaven -
für das Wirtschaftsjahr 2021
Gemäß dem Ortsgesetz über die Umwandlung des Eigenbetriebes Entsorgungsbetrieb Bremerhaven (EBB) in eine Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 1 Absatz 1 des Bremischen Kommunalabgabengesetzes vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 486) – BremKUG – in der Fassung des Ortsgesetzes (EBBOG) vom 28. November 2019 (Brem.GBl. S. 718) in Verbindung mit § 6 Absatz 5 Nummer 7 BremKUG hat der Verwaltungsrat der EBB, Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), in seiner Sitzung vom 13. Oktober 2022 den Jahresabschluss festgestellt und dem Vorstand Entlastung erteilt. Der Magistrat der Seestadt Bremerhaven hat den festgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 bestätigt und dem Verwaltungsrat, mit nachfolgendem Beschluss, Entlastung erteilt.
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2021
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3: Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
Für die Stadt Bremerhaven
Magistrat der Stadt Bremerhaven
gez. Neuhoff
Bürgermeister