Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Jahresabschluss für das Sondervermögen Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2021

Jahresabschluss für das Sondervermögen Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2021

Veröffentlichungsdatum:10.02.2023 Inkrafttreten11.02.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 56
Bezug (Rechtsnorm)BremSVITOG § 7
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss für das Sondervermögen Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2021 (Brem.ABl. 2023, S. 56)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:07.10.2022
Fassung vom:07.10.2022
Gültig ab:11.02.2023
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 7 BremSVITOG
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 56
Jahresabschluss für das Sondervermögen Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2021

Jahresabschluss für das Sondervermögen
Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen
für das Wirtschaftsjahr 2021

Zum Jahresabschluss des Sondervermögens Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2021 hat der Haushalts- und Finanzausschuss am 7. Oktober 2022 folgenden Beschluss gefasst:

Der Haushalts- und Finanzausschuss stellt nach § 7 des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen (BremSVITOG) den Jahresabschluss des Sondervermögens Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen zum 31. Dezember 2021, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen ist, fest. Der Gewinn von EUR 2 504 967,58 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Ausschuss erteilt der Geschäftsführerin der Immobilien Bremen AöR, Frau Susanne Kirchmann, für das Geschäftsjahr 2021 und dem weiteren Geschäftsführer Herrn Arndt Brücker für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2021, allesamt als Geschäftsbesorger des Sondervermögens die Entlastung.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2021

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2021

Anlage 3: Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum 31. Dezember 2021

gez. Herr Jens Eckhoff
Vorsitzender des städtischen Haushalts- und
Finanzausschusses Bremen


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.