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Jahresabschluss für das Sonstige Sondervermögen Immobilien und Technik des Landes Bremen für das Wirtschaftsjahr 2022

Veröffentlichungsdatum:05.02.2024 Inkrafttreten06.02.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 46
Bezug (Rechtsnorm)BremSVITG § 7
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss für das Sonstige Sondervermögen Immobilien und Technik des Landes Bremen für das Wirtschaftsjahr 2022 (Brem.ABl. 2024, S. 46)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:08.12.2023
Fassung vom:08.12.2023
Gültig ab:06.02.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 7 BremSVITG
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 46
Jahresabschluss für das Sonstige Sondervermögen Immobilien und Technik des Landes Bremen für das Wirtschaftsjahr 2022

Jahresabschluss für das Sonstige Sondervermögen
Immobilien und Technik des Landes Bremen
für das Wirtschaftsjahr 2022

Zum Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögen Immobilien und Technik des Landes Bremen für das Jahr 2022 hat der Haushalts- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2023 folgenden Beschluss gefasst:

Der Haushalts- und Finanzausschuss stellt nach § 7 des Gesetzes über die Errichtung eines Sonstigen Sondervermögen Immobilien und Technik des Landes Bremen (BremSVITG) den Jahresabschluss des Sonstigen Sondervermögen Immobilien und Technik des Landes Bremen zum 31. Dezember 2022, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen ist, fest. Der Verlust von EUR 153 002,93 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Ausschuss erteilt der Geschäftsführerin der Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, Frau Susanne Kirchmann, für das Geschäftsjahr 2022 und dem weiteren Geschäftsführer Herrn Thomas Börsch für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2022, allesamt als Geschäftsbesorger des Sondervermögens die Entlastung.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2022

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2022

Anlage 3: Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum 31. Dezember 2022

gez. Herr Jens Eckhoff
Vorsitzender des staatlichen Haushalts- und
Finanzausschusses Bremen


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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