Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Embedded Systems Design (Fachspezifischer Teil) vom 22. Januar 2019

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Embedded Systems Design (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:16.04.2019 Inkrafttreten01.03.2019
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.03.2019 bis 31.03.2022Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 376

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: ESDBRHMAfPO BR 2019
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ESDBRHMAfPO BR 2019
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven
für den Studiengang Embedded Systems Design
(Fachspezifischer Teil)
Vom 22. Januar 2019
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.03.2019 bis 31.03.2022

aufgeh. durch § 6 Absatz 1 Satz 3 der Ordnung vom 18. Januar 2022 (Brem.ABl. S. 201)

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 8. März 2019 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 168), den vom Fachbereichsrat auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossenen fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Embedded Systems Design in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts Anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 28. März 2017 (Brem.ABl. S. 677) (AT-MPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie beinhaltet die Masterarbeit und das Kolloquium.

(2) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 90 Leistungspunkte erforderlich.

§ 2
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Anzahl, Art und Umfang der in Modulen zu erbringenden Studienleistungen regelt Anlage 1.

§ 3
Masterarbeit und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Masterarbeit und dem Kolloquium, in dem die Masterarbeit zu verteidigen ist.

(2) Zur Masterarbeit wird zugelassen (Genehmigung des Themas der Masterarbeit), wer 45 ECTS-Leistungspunkte nach Anlage 1 erworben hat.

(3) Die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit beträgt bei ausschließlicher Beschäftigung mit der Masterarbeit 22 Wochen.

§ 4
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 33 % aus der Note der Masterthesis und des abschließenden Kolloquiums sowie zu 67 % aus dem nach den Leistungspunkten gewichteten Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1.

§ 5
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Science“. Die Absolventin/der Absolvent ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“ zu führen.

§ 6
Inkrafttreten und Übergangsregelungen

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2019 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen. Gleichzeitig tritt der fachspezifische Teil der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Embedded Systems Design vom 1. April 2014 (Brem.ABl. S. 1190) außer Kraft; Absatz 2 bleibt unberührt.

(2) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Masterprüfung nach dem fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Embedded Systems Design vom 1. April 2014 (Brem.ABl. S. 1190) ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 29. Februar 2021. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.

Bremerhaven, den 13. März 2019

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven

Anlage 1

Anlage 1: Studien- und Prüfungsleistungen

Prüf.-
nr.

Sem

Modul
bez.

Modul / Lehrveranstaltungen

Art

SWS

SL

PL

GF

CP

11000

 

SY-MEC

Mechatronics

 

 

 

K, M

1

5

11010

1

SY-MSCV

Vorlesung

V

3

 

 

 

 

11020

1

SY-MECL

Labor

L

1

V

 

 

 

11100

 

AU-DCS

Discrete Control Systems

 

 

 

K, M

1

5

11110

1

AU-DCSV

Vorlesung

V

3

 

 

 

 

11120

1

AU-DCSL

Labor

L

1

V

 

 

 

11200

 

IT-MBS

Model-Based-SW-Development / Real-Time-Software

 

 

 

K, M

1

5

11210

1

IT-MBSV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

11230

1

IT-MBSL

Labor

L

2

V

 

 

 

11300

 

ET-DTV

Digital Systems / VHDL

 

 

 

K, M

1

5

11310

1

ET-DTVV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

11320

1

ET-DTVL

Labor

L

2

V

 

 

 

11400

 

SY-SOC

System-on-Chip Design

 

 

 

K, M

1

5

11410

1

SY-SOCV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

11420

1

SY-SOCL

Labor

L

2

V

 

 

 

11500

 

ES-SAR

Safety and Reliability

 

 

 

K, M

1

3

11510

1

ES-SARV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

21000

 

ES-IND

Industrial Systems

 

 

 

K, M

1

5

21010

2

ES-INDV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

2

ES-INDL

Labor

L

2

 

 

 

 

21100

 

ES-MAR

Maritime Systems

 

 

 

K, M

1

5

21110

2

ES-MARV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

2

ES-MARL

Labor

L

2

 

 

 

 

21200

 

ES-MED

Medical Systems

 

 

 

K, M

1

5

21210

2

ES-MEDV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

2

ES-MEDL

Labor

L

2

 

 

 

 

21300

 

ES-REQ

Requirements Engineering

 

 

 

R

1

3

21310

2

ES-REQV

Vorlesung

V

1

 

 

 

 

2

ES-REQS

Seminar

S

2

 

 

 

 

21400

 

ES-PRO

Embedded Systems Project

 

 

 

 

 

14

21410

2

ES-PROL

Labor

L

4

 

P

0,5

 

21420

2

ES-PROK

Kolloquium

R

3

 

R

0,5

 

39000

 

MA-ESD

Master Thesis

 

 

 

 

 

30

39010

3

MA-ESDT

Master Thesis

 

0

 

 

0,8

 

39020

3

MA-ESDK

Kolloquium

 

0

 

 

0,2

 

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf.-nr.:

Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung)

Sem:

Semester

Modulbez.:

Modulbezeichnung (vom Fachbereich festgelegt)

Art:

Veranstaltungsart (V - Vorlesung, L - Labor, Ü - Übung)

SWS:

Semesterwochenstunden,

SL:

Studienleistung (unbenotet),

PL:

Prüfungsleistung,

GF:

Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält,

CP:

Leistungspunkte (Credit-Points)
nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS),

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:

schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur),

M:

Mündliche Prüfung,

R:

schriftlich ausgearbeitetes Referat,

H:

Hausarbeit,

P:

Projektarbeit,

V:

Praktischer Versuch,

„ , “:

Alternative Prüfungsleistungen, Prüfungsform wird zum Anfang des Semesters festgelegt.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.