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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013

Veröffentlichungsdatum:07.10.2011 Inkrafttreten07.10.2011 Bezug (Rechtsnorm)§ 131a, BBesG § 14a, BremBG § 31, LHO § 23, LHO § 24, LHO § 26, LHO § 44
Zitiervorschlag: "Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:07.10.2011
Fassung vom:07.10.2011
Gültig ab:07.10.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 131a, § 14a BBesG, § 31 BremBG, § 23 LHO, § 24 LHO, § 26 LHO, § 44 LHO
Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013

Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013

1

Allgemeine Rahmenbedingungen / Vorgaben des Senats

1.1

Rahmenbedingungen

1.2

Festlegung von Ressorteckwerten

1.3

Kreditbegrenzungsregelung des Art. 131a BremLV; Darlegungsverpflichtungen des Haushaltsgesetzgebers

1.4

Dokumentation von Sonderabgaben in der Haushaltsplänen 2012/2013

1.5

Termine

1.6

Beteiligung der Deputationen / Ausschüsse


2

Ressortübergreifende Festlegungen

2.1

Veränderung von Ressortzuständigkeiten

2.2

Finanzierung des Bürgertelefons Bremen

2.3

Dienstleistungsentgelte Performa

2.4

Gender Budgeting.

2.5

Veranschlagung von IT-Mitteln im Produktplan 96 IT-Ausgaben

2.6

Service-Center-Dienstreisen

2.7

Gebäudeinnenreinigung

2.8

Festtitel / BKZ / FBZ

2.9

Zuordnungen zum Gruppierungs- und Funktionenplan

2.10

Neue Haushaltsstellen

2.11

Haushaltstechnische Verrechnungen und Erstattungen


2.11.1

Ausgleich der Verrechnungen/Erstattungen in Einnahme und Ausgabe


2.11.2

Abrechnung aufgrund der Wahrnehmung von Landes- bzw. Gemeindeaufgaben


3

Kamerale Haushalte


3.1.1

Allgemeines

3.2

Sachhaushalt


3.2.1

Stichtag für die Ermittlung der Anschläge


3.2.2

Zinsanteile der Kapitaldienstfinanzierungen im Bremer Kapitaldienstfonds


3.2.3

Personalkostenintensive Sachkostenzuschüsse /-Erstattungen


3.2.4

Haushaltsvermerke, Verpflichtungsermächtigungen


3.2.5

Vorlage von Wirtschaftsplänen


3.2.6

Veranschlagung von Bauinvestitionen


3.2.7

Folgekostenberechnungen


3.2.8

Veranschlagung von EU-Mitteln (insbesondere ESF / EFRE)


3.2.9

Kostenanteile für die Mitbenutzung von VBN-Jahreskarten


3.2.10

Eckwertanalyse

3.3

Personal und Stellen


3.3.1

Stichtag für die Ermittlung der Personalbudgets, Personalvorgaben und Stellenpläne


3.3.2

Personalkennzahlen im Produktgruppenhaushalt


3.3.3

Budgetbereiche im Personalhaushalt und bei den Stellen


3.3.4

Allgemeine Deckungsfähigkeiten der Personalausgaben


3.3.5

Haushaltsvermerke bei Personalhaushaltsstellen


3.3.6

Ausbildung


3.3.7

Refinanzierte Beschäftigung


3.3.8

Stellenpläne


3.3.9

Stellenübersichten ausgegliederter Konzernbereiche


3.3.10

Stellenhebungen


3.3.11

Dezentralisierung der Beihilfen


3.3.12

Dezentralisierung der Versorgung


3.3.13

Versorgungsrücklage


3.3.14

Liste über die durchschnittlichen Personalhauptkosten


4

Produktgruppenhaushalt

4.1

Grundsätzliche Anmerkungen

4.2

Änderungen in der bestehenden Produktplan- /-bereichs- und -gruppenstruktur

4.3

Städte- und Ländervergleiche („Benchmarking“)

4.4

Benennung der Verantwortlichen

4.5

Produktplanebene

4.6

Ausfüll-/Bearbeitungshinweise für Produktplan-, bereichs- und -gruppenblätter

4.7

Einheitliches Prüfschema für die Aufnahme neuer Kennzahlen im Produktgruppenhaushalt


5

Technische Umsetzung

5.1

Eingaben in SAP - Serviceunterstützung durch die Senatorin für Finanzen

5.2

Versionenwechsel in SAP

5.3

Aufnahme neuer Kennzahlen für den Produktgruppenhaushalt / Änderung bestehender Kennzahlen

5.4

Verpflichtungsermächtigungen für 2013

5.5

Schulungsunterlagen


6

Haushaltsgesetze 2012 und 2013

6.1

Aufnahme neuer Bestimmungen, sonstiger Anpassungs- und Änderungsbedarf

Richtlinien für die Aufstellung der
Haushalte 2012/2013

7. Oktober 2011

1
1.1

Bremen befindet sich nach wie vor in einer extremen Haushaltsnotlage. Im Zusammenhang mit den Änderungen im Grundgesetz zur sogenannten „Schuldenbremse“ hat Bremen sich verpflichtet, das im Jahr 2010 festgestellte strukturelle Finanzierungsdefizit von 1,2 Mrd. € in 10 gleichen Abbauschritten bis 2020 zu beseitigen. Im Gegenzug erhält Bremen, sofern diese Verpflichtung erfüllt wird, Konsolidierungshilfen vom Bund und anderen Ländern.

Durch eine möglichst realistische Veranschlagung soll gewährleistet werden, dass der Konsolidierungskurs nicht nur in der Planung, sondern auch im Vollzug einzuhalten ist.

1.2

Der Senat hat frühzeitig damit begonnen, die Rahmensetzungen für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013, die Fortschreibung der Finanzplanung bis 2015 sowie ein Sanierungsprogramm, welches dem Stabilitätsrat vorzulegen ist, zu erarbeiten. Hierzu haben im Vorfeld Erörterungen auf den verschiedenen Ebenen der Verwaltung stattgefunden.

Am 11. Oktober 2011 hat der Senat, nachdem eine Woche zuvor intensiv in einer verlängerten Sitzung beraten wurde, für die jeweiligen Produktpläne Eckwerte 2012 und 2013 für die

konsumtiven Einnahmen
investiven Einnahmen
Personalausgaben (einschl. Beschäftigungszielzahlen)
konsumtiven Ausgaben
investiven Ausgaben

beschlossen.

Die vom Senat beschlossenen Budgetvorgaben (Anlage 1) stellen die absolute Obergrenze für die Aufstellung der Haushaltsvorentwürfe durch die Ressorts dar. Überschreitungen eines Eckwerts sind aufgrund der bestehenden stringenten Rahmenvorgaben grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind zwingend notwendige Mehrveranschlagungen, die im Saldo von bereinigten Einnahmen und Ausgaben neutral sind und somit den Finanzierungssaldo nicht verändern (z. B. Veranschlagung höherer investiver Einnahmen und Ausgaben).

Die Veranschlagung von Rücklagenentnahmen bzw. –zuführungen muss zwecks Einhaltung des Konsolidierungspfades für den Gesamthaushalt saldenneutral erfolgen. Daher sind aus Rücklagen finanzierte Veranschlagungen auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken. Sofern die von den Ressorts vorgenommenen Veranschlagungen in der Summe den Konsolidierungspfad des Gesamthaushalts gefährden, behält sich die Senatorin für Finanzen entsprechende Steuerungsvorschläge vor.

Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Regelungen für die Aufstellung der Haushalte zu beachten:

-
Einnahmen sind möglichst realistisch zu veranschlagen. Sollte der Einnahmeeckwert unter Berücksichtigung aktueller Prognosen in der Höhe nicht realisierbar sein, sind Minderveranschlagungen im Gesamteckwert auszugleichen. Zahlungen der EU (hier ESF und EFRE) sind der bisherigen Praxis entsprechend zu veranschlagen.
-
Von einer Veranschlagung von Drittmitteln ist abzusehen, wenn ggf. notwendige Komplementärmittel nicht bzw. nicht innerhalb des Eckwerts eingeplant werden können.
-
Mischfinanzierungen (z. B. Haushalts- und Sondervermögensfinanzierungen) sind im Hinblick auf das Gebot der Haushaltsklarheit zu vermeiden. Politische Entscheidungen werden darüber hinaus erschwert, wenn einzelne Maßnahmen innerhalb Bremens aus verschiedenen Quellen finanziert werden. Dementsprechend sind die unterschiedlichen Finanzierungsquellen bei der Aufstellung der Haushalte 2012/2013 soweit wie möglich auf eine Haushaltsstelle zu bündeln. Sofern eine Zusammenführung nicht möglich ist, sind im Haushaltsplan die unterschiedlichen Finanzierungsquellen und die Höhe der Gesamtfinanzierung zu erläutern.
-
Verschiebungen von Abfinanzierungsverpflichtungen (Zins- und Tilgung) sind, sofern keine ausdrücklichen Beschlüsse hierzu bestehen, nicht zulässig.
-
Die Veranschlagung globaler Minderausgaben / Mehreinnahmen ist nicht zulässig.
-
Anschlagskürzungen bei Zuwendungen und/oder Entgelten an Eigenbetriebe, sonstige Sondervermögen, Gesellschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts müssen insgesamt zu realen Einsparungen führen. Es ist nicht zulässig, Risiken durch einseitige Kürzung im Kernhaushalt auf bremische Einrichtungen zu verlagern. Bei Kürzungen von Zuwendungen ist sicher zu stellen, dass dort in mindestens gleichem Umfange konkrete Maßnahmen-/Ausgabekürzungen vorgenommen werden.

Dienstleistungsentgelte dürfen grundsätzlich nur gekürzt werden, wenn damit eine Reduzierung der Dienstleistung in Quantität oder Qualität einher geht.

-
Der Veranschlagung von personalkostenintensiven Zuschüssen, Zuwendungen und Entgelten für bremische Einrichtungen sind die beschlossenen Regelungen zur Personalentwicklung im Kernbereich zu Grunde zu legen.
-
Investitionsmaßnahmen der HGr. 7 dürfen nur veranschlagt werden, sofern Pläne, Kostenermittlungen, Erläuterungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorliegen. Bei Investitionszuschüssen der HGr. 8 bzw. Gr. 985/988 (soweit investiv) gilt dies sinngemäß, soweit Bremen mehr als 50 % der Investitionskosten trägt.

Ausnahmen sind unter Berücksichtigung von § 24 Abs. 3 LHO schriftlich zu begründen.

1.3

Auch im Rahmen der Aufstellung der Haushalte 2012/2013 ist von den Ressorts darzulegen, dass die veranschlagten Ausgaben dem Grunde und der Höhe nach erforderlich sind, um bundesgesetzliche, landesverfassungsrechtliche Vorgaben oder sonstige zwingende Verpflichtungen zu erfüllen. Andernfalls muss eine Veranschlagung unterbleiben. Seitens der Ressorts ist ferner zu bestätigen, dass alle Möglichkeiten der Einnahmeerzielung ausgeschöpft worden sind.

Das entsprechende Formblatt ist als Anlage 2 beigefügt

Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellungen zur Darlegung der Zulässigkeit der Ausgaben nach Art. 131a BremLV auch im Rahmen der jeweiligen Beratungen der Deputationen bzw. Ausschüssen von diesen zu bestätigen sind.

1.4

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. Juli 2003 (BVerfG, 2 BvL 1/99), BGBl I 2003 S. 1728) vom Gesetzgeber für alle nach dem 31. Dezember 2003 aufzustellenden Haushaltspläne eine Dokumentation über alle Sonderabgaben in einer dem Haushaltsplan beizufügenden Anlage gefordert. Dementsprechend sind die Sonderabgaben Ihres Rechtsetzungsbereichs (Verantwortungsbereichs) nach dem als Anlage 3 beigefügten Muster - getrennt nach Land und Stadtgemeinde - zu erfassen und zusammen mit den Haushaltsvorentwürfen vorzulegen. Zu berücksichtigen sind neben den bereits im Haushalt ausgewiesenen Sonderabgaben (z. B. Abwasserabgabe) auch Sonderabgaben der selbstständigen juristischen Personen öffentlichen Rechts.

Fehlanzeige ist erforderlich.

1.5

Die von den Deputationen/Ausschüssen beratenen Haushaltsvorentwürfe sind nach dem vom Senat beschlossenen Terminplan (Anlage 4) bis spätestens 13. Dezember 2011 in 8-facher Anzahl der Senatorin für Finanzen vorzulegen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch alle erforderlichen Dateneingaben in SAP vorzunehmen. Diese Termine sind unbedingt einzuhalten.

Nach dem 13. Dezember 2011 sind Eingaben seitens der Ressorts in diesen Datenbestand dann nicht mehr möglich. Die Ressorts haben aber weiterhin „lesenden“ Zugriff auf die ihnen zugeordneten Datenbestände.

1.6

Gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Deputationen wirken die Deputationen beratend an der Aufstellung des Haushaltsplans ihres Verwaltungszweiges mit. Daher werden die Ressorts gebeten, eine rechtzeitige Befassung der Deputation (vgl. Nr. 1.5 Termine) sicherzustellen.

Die Bremische Bürgerschaft beabsichtigt, das parlamentarische Beratungsverfahren der Haushaltsentwürfe 2012/2013 möglichst zügig vorzunehmen und hat darum gebeten, bereits vor der ersten Lesung die (Fach-)Ausschüsse zu beteiligen. Deshalb werden die betroffenen Ressorts gebeten, den Ausschüssen die Haushaltsvorentwürfe rechtzeitig zuzuleiten.

Im Rahmen ihrer Beratungen sind von den Deputationen/Ausschüssen auf der Grundlage der Vorermittlungen der jeweiligen Fachressorts Bestätigungen zur Zulässigkeit der vorgeschlagenen Ausgaben nach Art. 131a der Landesverfassung vorzunehmen (vgl. auch Nr. 1.3).

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Haushalts- und Finanzausschüsse voraussichtlich in ihrer Sitzung am 4. November 2011 Berichterstatter /-innen benennen werden. Es ist vorgesehen, dass die Berichterstatter/-innen an den Beratungen in den Deputationen und den vorgezogenen Beratungen in den Ausschüssen teilnehmen können.

2
2.1

Die Bildung der Eckwerte 2012/2013 erfolgte auf Basis der bisherigen Aufgabenzuschnitte (Stand vor 18. Wahlperiode). Notwendige Eckwertverlagerungen sind zwischen den beteiligten Ressorts abzustimmen und im Saldo haushaltsneutral vorzunehmen.

Soweit Änderungen in der bestehenden Kapitel- und Produktgruppenstruktur als notwendig erachtet werden, sollen diese in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 4. November 2011 beraten werden. Die beschlossenen Änderungen sollen zentral unverzüglich in SAP aufgenommen werden, so dass die Ressorts in einem letzten Schritt die Haushaltsansätze einpflegen können.

Die Aufgabenverlagerungen dürfen kein Anlass für zukünftige Mehrbedarfe an Personal- bzw. Sachmitteln sein.

2.2

Das Bürgertelefon Bremen bietet eine einheitliche Leistung für alle Ressorts und Dienststellen der bremischen Verwaltung und erbringt damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bürger(innen)orientierung. Auf der Grundlage meines Schreibens vom 20. Juni 2011 sollen ab 2012 Basisleistungen zentral aus einem Budget im Produktplan 92 Allgemeine Finanzen und zwar in einer Gesamthöhe von 1.886 Tsd. € finanziert werden (Personalkosten- und Sachkostenzuschuss an Performa Nord).

Die bisher dezentral veranschlagte Telefonkostenpauschale („Vermittlungspauschale“) in Höhe von insgesamt 617 Tsd. € sowie die bisher zwischen Performa Nord und dem Stadtamt zur Finanzierung von First-Level-Leistungen veranschlagten dezentralen Mittel in Höhe von 144 Tsd. € sind auf den Produktplan 92 Allgemeinen Finanzen zu verlagern und zwar wie folgt:

abgebender Produktplan/Ressort

Betrag in €

Bürgerschaft

7.410

Rechnungshof

2.750

Senatskanzlei

12.070

Senator für Inneres und Sport

davon bisheriger First-Level-Support Stadtamt (144 Tsd. €)

203.760

Senator für Justiz und Verfassung

84.800

Senator für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit

(ohne Gesundheit)

144.860

Senator für Kultur

17.750

Senator für Frauen, Kinder, Jugend und Frauen

(einschl. Arbeit, Gesundheit)

137.090

Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

(einschl. Entwicklungszusammenarbeit)

78.820

Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

(ohne Arbeit)

16.730

Senatorin für Finanzen

54.560

Insgesamt

760.600

Die o. g. Ermittlung basiert noch auf den bisherigen Ressortzuschnitten. Ich bitte, im Sinne von Nr. 2.1 dieser Richtlinien notwendige Verlagerungen zwischen den Beteiligten abzustimmen. Die betroffenen Produktplan-Eckwerte sind in der o. g. Größenordnung zu unterschreiten. Der noch bestehende Fehlbetrag in Höhe von 1.125 Tsd. € wurde als Vorabdotierung zu Lasten aller konsumtiven Ausgaben im Rahmen der Eckwertbildung für den Produktplan 92 Allgemeinen Finanzen berücksichtigt.

2.3

Hinsichtlich der Dienstleistungsentgelte an Performa Nord ist der erstmalig zu den Haushalten 2008/2009 durchgeführte, an der Personalplanung für die bremischen Einrichtungen orientierte Neuaufsatz vorgesehen, der für den Eigenbetrieb auch die PEP-Vorgaben für interne Dienstleistungen berücksichtigt. Die einzelnen Beträge pro Produktplan bzw. pro Produktgruppe ergeben sich aus der Anlage 5. Diese Beträge sind von den Ressorts unverändert in die Haushaltsvorentwürfe zu übernehmen, wobei die Veranschlagungsebene freigestellt ist. Die Mittel dürfen nicht zur Deckung an anderer Stelle verwendet werden. Zur Sicherstellung der Zweckbestimmung sind diese Haushaltsstellen – wie auch 2010/2011 - mit einem Haushaltsvermerk zu versehen, der eine Deckungsfähigkeit zu anderen Haushaltstellen und eine Übertragbarkeit ausschließt.

Die sog. Wahlleistungen und Entgelte für das Servicecenter Dienstreisen sind in diesen Beträgen nicht enthalten und müssen gesondert veranschlagt werden.

2.4

Die im Rahmen der Koalitionsvereinbarung der 17. Wahlperiode begonnenen Pilotprojekte zum Gender Budgeting sollen ausgewertet werden. In Kenntnis dieser Ergebnisse sollen die nächsten Umsetzungsschritte eingeleitet werden.

Unabhängig davon bitte ich, bei der Ermittlung der Ziele und der Bildung von Kennzahlen im Produktgruppenhaushalt geschlechterspezifische Aspekte zu berücksichtigen und auszuweisen.

2.5

Die bereits im Produktplan 96 im Vorjahr veranschlagten und fortgeschriebenen konsumtiven und investiven IT-Ausgaben (pauschalierte PC-Arbeitsplatz-Grundausstattung sowie Fachverfahren) sind weiterhin zentral im Produktplan 96 zu veranschlagen.

Für IT-Querschnitt bzw. Fachanwendungen gilt im Einzelnen folgendes Verfahren:

Festgestellte bzw. erwartete Mehrbedarfe sind im Rahmen dezentraler Ressourcenverantwortung in Abstimmung mit dem Produktplan 96 zunächst innerhalb des eigenen (dezentralen) Ressorteckwerts konsumtiv sowie investiv auf gesonderten Haushaltsstellen darzustellen und mit einer entsprechenden Erläuterung zu versehen. Die Umsetzung dieser dezentral veranschlagten Mittel für Mehrbedarfe bzw. neue Fachanwendungen zur zentralen Veranschlagung im Produktplan 96 erfolgt in einem zweiten Schritt durch die Senatorin für Finanzen.

Die Bewirtschaftung der zentral im Produktplan 96 veranschlagten Mittel erfolgt – der bisherigen Praxis entsprechend - im Vollzug der Haushalte durch das jeweilige Fachressort in eigener Verantwortung durch Kennzeichnung im Haushaltsvollzug (FBZ).

2.6

Bei Festsetzung der Reisekostenanschläge ist auch auf die ausreichende Veranschlagung der Serviceentgelte der Performa Nord für die Festsetzung und Abrechnung der Reisekosten zu achten. Die Veranschlagungsebene ist freigestellt. Empfohlen wird – wenn noch nicht vorhanden – Haushaltsstellen mit der Zweckbestimmung „An Performa Nord, Entgelte für Dienstreiseabrechnungen“ einzurichten und die Mittel dort zu veranschlagen. Die Mittel dürfen nicht auf den bestehenden Haushaltsstellen für Performa Dienstleistungsentgelte gemäß Tz. 2.3 mitveranschlagt werden; sie sind dementsprechend in der Anlage 5 nicht berücksichtigt.

2.7

Die Entgelte an Immobilien Bremen für die Innenreinigung sind gem. Beschluss des Senats bei der Eckwertbildung 2012/2013 vorabdotiert worden. Sie sind daher in voller Höhe entsprechend zu veranschlagen.

In Einzelfällen haben sich im Vollzug der Haushalte 2010 bzw. 2011 Änderungen bei den Dienstleistungsentgelten für die Innenreinigung aufgrund struktureller Änderungen ergeben. Ich bitte darum, diese Veränderungen nunmehr bei der Anschlagsbildung zu berücksichtigen.

Kürzungen bei den Anschlägen für die Gebäudeinnenreinigung sind nur zulässig, sofern damit tatsächlich Aufwandsreduzierungen verbunden sind. Ansonsten sind Anschläge in der Höhe des Vorjahresanschlags zu bilden.

2.8

Bei der Neueinrichtung von Haushaltsstellen sind die ab 2012 gültigen Festtitel, BKZ und FBZ zu beachten. Die aktuellen Verzeichnisse stehen im Intranet zur Verfügung und können dort eingesehen werden.

2.9

Die gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel gewährten Abschläge der pharmazeutischen Unternehmen für die Träger der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nach bundeseinheitlicher Zuordnung bei Gruppe 281 „Sonstige Erstattungen aus dem Inland“ einzugruppieren. Ich bitte dies im Haushaltsvorentwurf entsprechend vorzusehen.

Der geänderte bundeseinheitliche Funktionenplan ist ab 2012 in Bremen anzuwenden (vgl. mein Schreiben vom 20. Juli 2011). Die erforderlichen haushaltsstellenbezogenen Änderungen wurden bereits im Vorfeld vorgenommen, so dass der vorliegende Datenbestand bereits dem aktuell gültigen Funktionenplan entspricht. Es sind nunmehr die Haushaltsstellen, die in der Zeit vom 21. August 2011 bis heute eingereichtet wurden, mit den neuen Funktionskennziffern zu versehen. Eine Liste der noch nachträglich zu pflegenden Fälle ist in Anlage 6 beigefügt. Erforderliche Änderungen sind im SAP-Datenbestand vorzunehmen.

2.10

Neue Haushaltsstellen sind grundsätzlich nur für das erste Aufstellungsjahr (2012) anzulegen. Die Übernahme der Stammdaten in das Jahr 2013 erfolgt automatisch (Ausnahme: VE-Veranschlagung für 2013 bei neu eingerichteter Haushaltsstelle – vgl. auch Nr. 5.4 „Verpflichtungsermächtigungen für 2013“).

Sofern bei einer neuen Haushaltsstelle Haushaltsvermerke angebracht werden sollen, erfolgt dies ausschließlich im Haushaltsjahr 2012. Sofern für die Jahre 2012 und 2013 unterschiedliche Haushaltsvermerke (z. B. aufgrund von Sockelbeträgen) erforderlich werden, ist den einzelnen Haushaltsvermerken die jeweilige Jahresangabe („Für 2012:“ bzw. „Für 2013:“) voranzustellen.

Sofern es aus technischen, systematischen oder sonstigen Gründen notwendig ist, bestehende Haushaltsstellen an anderer Stelle oder im Haushaltsplan nach einer anderen Systematik zuzuordnen, so ist in SAP in jedem Fall die „Vorgänger“ bzw. die „Nachfolger“-Haushaltsstelle anzugeben.

2.11
2.11.1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anschläge für die Verrechnungen/Erstattungen zwischen den Haushalten bzw. innerhalb des Haushalts untereinander in Einnahme und Ausgabe abzustimmen sind. Dies gilt insbesondere auch für Zahlungen von / an Bremerhaven. Die Ressorts werden gebeten, Anschlagsbildungen bei den Verrechnungen mit Bremerhaven nur in Abstimmung mit den entsprechenden Ämtern in Bremerhaven vorzunehmen und darauf zu achten, dass die betreffenden Verrechnungshaushaltsstellen in Bremen und Bremerhaven in Einnahme und Ausgabe gleich hohe Anschläge enthalten.

2.11.2

Die Freie Hansestadt Bremen (Land) und die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sind Gebietskörperschaften mit getrennten Aufgabenbereichen und getrennter Vermögens- und Haushaltsautonomie. Soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, werden die beiden Gebietskörperschaften Land und Stadtgemeinde Bremen gemeinsam verwaltet. Aus Zweckmäßigkeitsgründen bzw. aus Gründen sparsamer Mittelverwendung erbringen die bremischen Gebietskörperschaften vielfach jeweils für die anderen beiden Körperschaften (Dienst-) Leistungen. Einnahmen bzw. Ausgaben von Behörden, die aufgrund dieser Regelung eine Doppelfunktion für das Land und die Stadtgemeinde wahrnehmen, werden nur in einem der betroffenen Haushalte veranschlagt. Anteilige Kostenerstattungen für die Wahrnehmung von Aufgaben der jeweils anderen Gebietskörperschaft sind jedoch zur Wahrung der Vermögenspositionen beider Gebietskörperschaften zu veranschlagen.

Einzelheiten ergeben sich aus den „Leitlinien bei innerbremischen Verrechnungen für die Wahrnehmung von Landes-/Gemeindeaufgaben des Senators für Finanzen vom 18. April 2005 in der jeweils geltenden Fassung1.

Auf der Basis des von der Senatorin für Finanzen entwickelten Berechnungsschemas sind die Anschläge für die Festtitel 384 01/984 01 und 386 01/986 01 „Für die Wahrnehmung von Landes- bzw. Gemeindeaufgaben“ von den Ressorts zu ermitteln und entsprechend einzustellen.

Das Berechnungsschema ist der Senatorin für Finanzen zusammen mit den Aufstellungsunterlagen vorzulegen.

3
3.1.1

Bei der Aufstellung der Haushalte sind die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung – LHO) vom 25. Mai 1971 (Brem.GBl. S. 143 sowie die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften) in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.

3.2
3.2.1

Für die Ermittlung der Anschläge 2012/2013 wird als Stichtag der 01. Januar 2011 festgesetzt (zu den Personalhaushalten vgl. Nr. 3.3.1 „Stichtag für die Ermittlung der Personalbudgets...“). Hinsichtlich der Bildung von Kennzahlen/Mengengerüsten (einschließlich Städte- und Ländervergleiche „Benchmarking“) für die Darstellung im Produktgruppenhaushalt wird auf die Ausführungen zu Nr. 4 „Produktgruppenhaushalt“ verwiesen.

3.2.2

Die Zinsanteile der Abfinanzierung der im Bremer Kapitaldienstfonds vorfinanzierten Maßnahmen sind einheitlich in der Gruppe 564 „Zinsausgaben an Sondervermögen“ in der vorgesehenen Höhe zu veranschlagen. Soweit nicht bereits geschehen, sind neue Haushaltsstellen einzurichten.

3.2.3
3.2.3.1

Für die in Bremerhaven beschäftigten Lehrkräfte und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurden die Personalkosten für die Jahre 2012/2013 analog zu den Regelungen in Bremen ermittelt und als Personalkostenzuschüsse in den konsumtiven Haushaltanschlägen des Landes berücksichtigt. Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Diese Beträge sind von den Ressorts unverändert in die Haushaltsvorentwürfe zu übernehmen; sie dürfen nicht zur Deckung anderer Bedarfe herangezogen werden. Von diesen Anschlägen sind die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Mittel für Kostensteigerungen per Haushaltsvermerk mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Aufhebung der Sperre erfolgt im Haushaltvollzug nach Beschlussfassung des Senats bzw. der Haushalts- und Finanzausschüsse im Zusammenhang mit der Auflösung der global veranschlagten Personalausgaben.

Personalkostenerstattung für Lehrer und Polizei in Bremerhaven



Haushaltsstelle

2012

2013

Polizei Bremerhaven

0031.98520-0

34.687.804 €

34.939.549 €

davon für Kostensteigerungen


22.760 €

205.967 €

Lehrer Bremerhaven

0201.98520-0

93.171.104 €

94.282.453 €

davon für Kostensteigerungen



546.078 €

3.2.3.2

Die Personalkostenzuschüsse für ausgelagerte bremische Einrichtungen (Sonderhaushalte, Eigenbetriebe, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts) werden zukünftig konstant gehalten. Damit sind alle Kostensteigerungen z.B. für Tarife in den einzelnen Einrichtungen zu erwirtschaften. Die in den Entgelten enthaltenen Personalkostenanteile des Eigenbetriebs Umweltbetrieb Bremen werden gesondert ermittelt und sind entsprechend zu berücksichtigen. Die Entgelte für Innenreinigung und Hausmeisterdienste an Immobilien Bremen werden auf der Basis des Anschlags 2011 vollständig vorabdotiert und sind in dieser Höhe in den jeweiligen Ressorthaushalten zu berücksichtigen (vgl. Tz. 2.7). Zu den Dienstleistungsentgelten an Performa siehe Tz. 2.3.

3.2.4
3.2.4.1

Um unterschiedliche Formulierungen der Haushaltsvermerke bei gleichen Sachverhalten zu vermeiden, bitte ich, die in der Anlage 8 aufgeführten Standard-Haushaltsvermerke zu verwenden. Sofern in begründeten Fällen hiervon abgewichen werden soll/muss, ist eine vorherige Abstimmung mit den bei fachlich zuständigen Referaten der Senatorin für Finanzen erforderlich.

3.2.4.2

Die Ressorts werden - wie auch in den Vorjahren - gebeten, die für die Jahre 2012 und 2013 erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen in ihren Haushalten bei den jeweiligen Haushaltsstellen zu veranschlagen. Voraussetzung ist, dass die Abdeckung der Verpflichtungsermächtigungen Bestandteil der gültigen Finanz- und Investitionsplanung des Senats ist.

3.2.5
3.2.5.1

Die von den Eigenbetrieben, Sonstigen Sondervermögen, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts festgesetzten Wirtschaftspläne (Erfolgsplan, Vermögensplan, maßnahmenbezogener Investitionsplan, Stellenplan) sind zeitgleich mit den Haushaltsplänen vorzulegen.

Die Ressorts werden gebeten, die Entwürfe der Wirtschaftspläne für 2012 und 2013 zusammen mit den Haushaltsentwürfen bis zum 13. Dezember 2011 bei der Senatorin für Finanzen einzureichen.

Sofern Eigenbetriebe, Sonstige Sondervermögen, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts Zuschüsse aus den Haushalten erhalten, ist sicherzustellen, dass die in den Wirtschaftsplänen enthaltenen jeweiligen Beträge mit den in den Haushaltsvorentwürfen vorgesehenen Zuschüssen/Zuweisungen übereinstimmen.

Die Senatorin für Finanzen verweist ferner auf das in § 26 LHO enthaltene Erfordernis, die Zuschüsse für Betriebe, Sondervermögen und Zahlungsempfänger im Haushaltsplan zu erläutern.

Die Wirtschaftspläne sind mit den Entwürfen der Haushaltspläne der Bremischen Bürgerschaft zur Festsetzung vorzulegen.

3.2.5.2

Gemäß Anlage 2 der VV Nr. 3.4 zu § 23 i. V. m. § 26 Abs. 3 LHO ist der Senatorin für Finanzen entsprechend den Rahmenrichtlinien über die Vorlage von Unterlagen von Zuwendungsempfängern bei institutioneller Förderung zur Haushaltsaufstellung vom Ressort eine Bestätigung (Testat) vorzulegen, dass der Zuwendungsempfänger einen mit den Haushaltsansätzen übereinstimmenden Wirtschafts- bzw. Haushaltsplan und die notwendigen Unterlagen vorgelegt hat, die auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft worden sind. Übersteigt die institutionelle Zuwendung den Betrag von 100.000 €, so ist außerdem eine Übersicht über den Wirtschaftsplan / Haushaltsplan gem. Anlage 4 der o. a. Rahmenrichtlinien beizufügen.

Die Ressorts werden gebeten, der Senatorin für Finanzen die erforderlichen Testate für die Haushalte 2012/2013 zusammen mit den Haushaltsvorentwürfen bis zum 13. Dezember 2011 einzureichen.

Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass für sämtliche Zuwendungsempfänger zu prüfen ist, ob die mit der Zuwendung verbundene Aufgabenwahrnehmung aus der Sicht Bremens unverzichtbar ist (§ 23 LHO). Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn diese Aufgabe andernfalls zwingend durch eine bremische Behörde wahrgenommen werden müsste. Ferner wird auf die Einhaltung des sog. Besserstellungsverbotes hingewiesen (VV zu § 44 LHO).

Sofern die Testate bis zum Abgabetermin der Haushaltsvorentwürfe nicht vorgelegt werden können, ist bei Haushaltsstellen mit einer institutionellen Zuwendung von mehr als 100.000 € folgender Haushaltsvermerk anzubringen:

„Monatlich darf max. 1/14 des veranschlagten Zuwendungsbetrages verausgabt werden. Nach dem I. Quartal d. J. wird der verbleibende veranschlagte Zuwendungsbetrag gesperrt. Die senatorin für Finanzen kann die Ausgabebeschränkung bzw. die Sperre nach Vorlage der erforderlichen Testate aufheben.“

3.2.6

Bei der Planung und Veranschlagung von Investitionsmitteln ist zu beachten, dass die Sanierung grundsätzlich vor Neubau geht. Dies gilt beispielweise im Straßenbau, aber auch in der Stadtentwicklung, bei der der energetischen und barrierefreien Sanierung des vorhandene Gebäudebestands der Vorrang einzuräumen ist.

Für Bauinvestitionen wird im Übrigen ausdrücklich auf die Einhaltung der Vorschriften des § 24 LHO und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) sowie insbesondere auf Teil II Nr. 1.2 der Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau) hingewiesen.

Zur Ermittlung der jeweiligen Preise (vgl. VV Nr. I.5 der RLBau) ist bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen für die Jahre 2012 und 2013 von einer Preissteigerung in Höhe 2,6 v. H. p. a. auszugehen.

Die tatsächlichen Kostenentwicklungen sind jährlich zu überprüfen; ggf. sind die Prognosen insbesondere bei mehrjährigen Projekten im Rahmen der Finanzplanung zu aktualisieren.

3.2.7

Für alle neuen Investitionsmaßnahmen ab einem Kostenvolumen von mehr als 250.000 € (einschl. IT-Verfahren), die in den Folgejahren zu zusätzlichen Kosten führen, sind - unabhängig von der Art der Finanzierung - stets Folgekostenberechnungen vorzunehmen. Die Ergebnisse der Berechnungen sind als Erläuterungen zum Haushaltsplan aufzunehmen und wie folgt darzustellen:

„Bei Realisierung der veranschlagten Maßnahmen ist von folgenden einmaligen/jährlichen Folgekosten auszugehen:


EINMALIG

JÄHRLICH

- Personalausgaben

EUR

EUR

- sächliche verwaltungsausgaben

EUR

EUR

- Unterhaltungs- und Instandsetzungsausgaben

EUR

EUR

- sonstige Ausgaben

EUR

EUR


Gesamtausgaben

EUR

EUR“.

Die Senatorin für Finanzen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens strikt auf die Einhaltung dieser Verpflichtung achten.

3.2.8

Die Veranschlagung von EU-Mitteln wurde in der Vergangenheit nicht immer einheitlich vorgenommen.

Die EFRE-Einnahmen (EFRE - Programm 2007/2013) sind eckwertrelevant im Haushalt des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (PPL 71 Wirtschaft) zu veranschlagen. Die Ausgaben einschl. evtl. bereit zu stellender Komplementärmittel sind in Abstimmung mit dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in den Empfänger-Haushalten (insbesondere Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit sowie Senator für Umwelt, Bau und Verkehr) zu veranschlagen.

Die ESF-Mittel werden im Haushalt des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (Produktplan 31 Arbeit) in Einnahme und Ausgabe veranschlagt.

Ich bitte sicherzustellen, dass Einnahmen max. in Höhe des jeweiligen Programms veranschlagt werden.

Die veranschlagte Ausgabe ist mit einer Erläuterung zu versehen, aus der die Aufteilung zwischen EU-Mitteln und bremischem Komplementäranteil ersichtlich ist.

Die eingerichteten Verrechnungs-Ausgabe- bzw. -Einnahmehaushaltsstellen sind nicht mit einem Haushaltsanschlag zu versehen. Einnahmen bzw. Ausgaben auf diesen Haushaltsstellen werden lediglich in Sonderfällen im Haushaltsvollzug gebucht.

Zweifels- oder Sonderfälle sind zwischen dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und dem jeweils begünstigten Ressort - unter Beteiligung der Senatorin für Finanzen – Ref. 20 - einvernehmlich zu regeln.

3.2.9

Der Kostenanteil für die Mitbenutzung von VBN-Jahreskarten mit monatlichen Kosten in Höhe von aktuell 39,70 EURO pro Karte wird auf 7,00 EURO pro Karte und Monat festgelegt. Im Falle von kostengünstigeren Job-Tickets ist der Kostenanteil anteilig entsprechend festzusetzen.

Die hieraus erwarteten Einnahmen sind bei der Veranschlagung von den entsprechenden Ausgaben abzusetzen.

3.2.10

Mit den Haushaltsvorentwürfen ist der Senatorin für Finanzen eine ausgefüllte Eckwertanalyse vorzulegen, in der die vom Senat beschlossenen Eckwerte mit den tatsächlich durch Anschläge ausgefüllten Eckwerten gegenüber gestellt werden. Abweichungen (insbesondere Verlagerungen zu anderen Produktplänen) sind im Einzelnen zu erläutern.

Die Einhaltung der vom Senat beschlossenen Eckwerte ist mit dem entsprechenden Vordruck (vgl. Anlage 9) herzuleiten.

3.3
3.3.1

Für die Budgetierung der Personalausgaben und die Ermittlung der Personalkennzahlen wird als Stichtag der 1. April 2011 festgesetzt. Basis für die Bonus-Malus-Regelung ist der Personalbestand am 1. Juni 2009 und am 1. April 2011.

Die Berücksichtigung gravierender Veränderungen in der Personal- und Stellenzuordnung aufgrund von organisationsbedingten Verlagerungen oder neuer Produktgruppenstrukturen (vgl. auch Nr. 4 „Produktgruppenhaushalt“) ist im Einzelfall mit der Senatorin für Finanzen - Referat 32 - abzustimmen. Auf Tz. 2.1 wird hingewiesen.

3.3.2

Die Personalkennzahlen werden den für die Aufstellung der Produktgruppenhaushalte Verantwortlichen mit Freigabe der Haushaltsaufstellung in SAP sowie im Datenbanksystem PuMa von der Senatorin für Finanzen zur Verfügung gestellt. Änderungen bedürfen wegen der Abhängigkeiten zu den budgetierten Dienstbezügen der Abstimmung mit der Senatorin für Finanzen, Referat 32.

3.3.3

Bei der Budgetierung der Dienstbezüge in den Personalhaushalten und in der Stellenplanung wird zwischen dem Kernbereich, der Ausbildung und refinanzierter Beschäftigung unterschieden. In den Personalhaushalten sind außerdem sonstige personalrelevante Ausgaben, sog. Nebentitel ausgewiesen. Die bislang unter refinanzierter Beschäftigung ausgewiesenen zeitlich befristet in den Haushalten zur Verfügung gestellten temporären Personalmittel (ehemals Personalverstärkungsmittel) werden seit den Haushalten 2010/2011 gesondert gesteuert. Dafür wurde der neue Budgetbereich temporäre Personalmittel eingerichtet.

3.3.4

Als Obergrenzen im Rahmen der Aufstellung der Haushalte gelten für die Produktpläne die vom Senat festgelegten Budgets.

Änderungen bei den nicht übertragbaren Personalausgaben der Gruppen 422 und 428 (Budgetbereiche Kernbereich, temporäre Personalmittel und Ausbildung) sind nur über Veränderungen der maßgeblichen Mengengerüste (Beschäftigungszielzahlen) auf der Ebene (Kapitel-) Produktgruppe möglich und sind der Senatorin für Finanzen mitzuteilen, die (im Rahmen der Eckwerte) entsprechende Aktualisierungen bei den Budgets und den Personalkennzahlen durchführt.

Bei den übertragbaren Personalausgaben (Budgetbereich Refinanzierte Beschäftigung) und in den übrigen Gruppen der Personalhaushalte sind Änderungen zulässig, wenn an anderer Stelle in den Haushalten ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Hierzu wird auf die allgemeinen Regelungen zur Verlagerung von Mitteln zwischen den Haushalten und zur refinanzierten Beschäftigung verwiesen. Sind im Einzelfall Verschiebungen zwischen den Budgetbereichen erforderlich, bedürfen diese ebenso der Abstimmung mit der Senatorin für Finanzen – Referat 32 – wie Verlagerungen zwischen den Haushalten.

3.3.5

Hinsichtlich der Anbringung von Haushaltsvermerken bei Personalhaushaltsstellen wird auf die Ausführungen zur refinanzierten Beschäftigung und die allgemeinen Hinweise (vgl. auch Nr. 3.2.4.1 „Haushaltsvermerke“) verwiesen.

3.3.6

In den dezentralen Produktgruppenbudgets werden nur die beschlossenen Ausbildungsgänge (derzeit einschl. beschlossener Ausbildungsplanung 2011) veranschlagt. Die Mittel für künftige Ausbildungsjahrgänge des Landes und der Stadtgemeinde Bremen werden zunächst zentral im PPL 92 veranschlagt und im Vollzug der Haushalte in die Budgets der Produktgruppen nachbewilligt. Bei der Stellenplanung ist entsprechend zu verfahren.

3.3.7

Für im Stellenplan ausgewiesene refinanzierte Stellen sind auf der Ausgabe- und auf der Einnahmeseite entsprechende Anschläge in den Haushalten auszuweisen. Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen sind über entsprechende Haushaltsvermerke miteinander zu verbinden. Die Senatorin für Finanzen bittet alle Ressorts ihr refinanziertes Personalbudget dahingehend zu prüfen. Sollte ein Zusammenhang zwischen Einnahme- und Ausgabeposition nicht darstellbar sein – z. B. bei refinanziertem Budget aus Umlagebeschlüssen – ist dies der Senatorin für Finanzen (Referat 32) anzuzeigen. Das Buchen von sog „Rotabsetzern“ für Personalkostenerstattungen ist nicht zulässig. Sind Personalkostenerstattungen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 absehbar, sind – soweit noch nicht vorhanden – entsprechende Einnahme- und Ausgabekonstruktion einzurichten.

Bei der Veranschlagung von refinanzierter Beschäftigung ist im Sinne einer Vollkostendeckung zu berücksichtigen, dass außer den Dienstbezügen insbesondere auch die Beihilfe- und Versorgungslasten sowie Arbeitsplatzkosten und Dienstleistungsentgelte berücksichtigt werden. In Produktgruppen mit refinanzierter Beschäftigung von Beamten oder ruhelohnberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist je betroffenem Abrechnungsbereich mindestens eine Haushaltsstelle der Gruppe 634 „Zuführung an die Anstalt für Versorgungsvorsorge“ und/oder „Zuführung an die Anstalt für Versorgungsvorsorge (Ruhelohn)“ für die Versorgungsanwartschaften vorzusehen. Hierauf sind 30 v. H. der veranschlagten Besoldungs- bzw. 14,29 v. H. der Entgeltaufwendungen zu veranschlagen. Die Beihilfen werden – soweit keine gesonderte haushaltstechnische Verbuchung erforderlich ist – zu Lasten der dezentralisierten Beihilfen für Beschäftigte verbucht (vgl. auch Nr. 3.3.11 „Dezentralisierung der Beihilfen“).

Die bisher als refinanziertes Budget ausgewiesenen Mittel des Anschluss-Investition-Programm (AIP) sollen zum Haushalt 2012 in den Kernbereich überführt werden. Die Senatorin für Finanzen (Referat 32) wird im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren (bis spätestens 13. Dezember 2011) die entsprechenden Zielzahlanpassungen mit den betroffenen Ressort abstimmen.

3.3.8

Die Entwürfe der Stellenpläne sind zeitgleich zur Aufstellung der Haushalte 2012/2013 von den dezentral Verantwortlichen sowohl in kameraler Form - getrennt nach Land und Stadtgemeinde - als auch in der Produktgruppenstruktur - zusammengefasst für Land und Stadtgemeinde - aufzustellen.

Bei der notwendigen Aktualisierung der Stelleninformationen sind insbesondere einzuarbeiten

-
Berichtigungen und Veränderungen in der Produktgruppenstruktur und/oder Produktgruppenzuordnung (einschließlich etwaiger Splitting-Anteile),
-
Stellenanpassungen und -ausgleiche aufgrund der Geschäftsverteilung im Senat und anderer organisatorischer Maßnahmen,
-
Stellenanpassungen aufgrund der veränderten Personalplanungsvorgaben für das Jahr 2011,
-
Veränderungen aufgrund der im Rahmen dezentraler Stellenbewirtschaftung oder durch Beschluss der Haushalts- und Finanzausschüsse im Jahren 2011 eingerichteten, verlagerten oder gestrichenen Planstellen und Stellen für Arbeitnehmernehmerinnen und Arbeitnehmer und
-
Anpassungen bei den refinanzierten Stellen an die veranschlagten Ausgaben.

Als Orientierungsrahmen für die in den Stellenplanentwürfen einer Produktgruppe ausweisbaren Stellenvolumina gelten die für den Kernbereich und die Ausbildung festgelegten Beschäftigungszielzahlen zuzüglich einer Bewirtschaftungsmarge von 3 v. H. Ist das Beschäftigungsvolumen (Ist) höher als die zu Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres gültige Beschäftigungszielzahl tritt an die Stelle der Beschäftigungszielzahl das Beschäftigungsvolumen und die Bewirtschaftungsmarge reduziert sich auf 1,5 v. H.

Aufsatzpunkt für die Aufstellung der Stellenpläne ist der Stellenbestand zu Beginn der Haushaltsjahre, wobei die besetzten Stellen vorrangig abzusichern sind. Die Vakanzen sind entsprechend der Aufgabenstruktur aufzuteilen. Das bewertete Volumen, das mit dem Index zum 01. April 2011 gewichtete Stellenvolumen, wird hierzu als Richtgröße ausgewiesen. Nennenswerte Abweichungen vom Orientierungsrahmen sollten im Hinblick auf die Senatsbefassung und die Haushaltsberatungen begründet werden; dies gilt insbesondere auch für Veränderungen oberhalb der Besoldungsgruppe A14 bzw. vergleichbarer Entgeltgruppen.

Die Stellenplanentwürfe der Ressorts sind bis zum 13. Dezember 2011 (analog Tz. 1.5) über das hierfür zur Verfügung stehende Datenbanksystem PuMa-Online bei der Senatorin für Finanzen - Referat 32 - einzureichen. Mit Beschluss der Stellenpläne sind dezentral die sollüberschreitenden freien Stellen zu beenden (zu streichen).

3.3.9

Für Sonderhaushalte, ausgegliederte Bereiche nach § 26 LHO sowie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sind die Planstellen und Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Bestandteil der Wirtschaftspläne als Anlagen zum Haushaltsplan (Stellenplan) auszubringen. Die Stellenübersichten für ausgegliederte Einrichtungen haben der allgemeinen Form der Stellenpläne zu genügen. Dies bedeutet eine Differenzierung nach Abrechnungsbereich, BVL Gruppe (Tarifwerk, Tarifgruppe), Personalgruppe und Dienstbezeichnung sowie der Volumina für die Jahre 2012 und 2013. Die Aufstellung der Stellenpläne muss die Kostenneutralität sicherstellen und hat die personalwirtschaftlichen Rahmensetzungen zur Effizienzsteigerung zu berücksichtigen. Dies gilt grundsätzlich auch für Beteiligungsgesellschaften und Zuwendungsempfänger. Unter anderem ist ein auf definierten Datensätzen beruhendes Berichtswesen zur Personalausstattung in den ausgegliederten Konzernbereichen fortzuführen.

Die Stellenplanentwürfe der ausgegliederten Bereiche sind bis zum 13. Dezember 2011 über das hierfür zur Verfügung stehende Datenbanksystem PuMa-Online bei der Senatorin für Finanzen – Referat 32 - einzureichen. Einrichtungen ohne PuMa-Online-Anschluss können sich hinsichtlich einer technischen Unterstützung an die Senatorin für Finanzen – Referat 32 - wenden.

3.3.10

Stellenhebungen sind im Stellengefüge der jeweiligen Produktgruppe dauerhaft kostenneutral darzustellen. Dabei gelten die bislang in den Haushaltsgesetzen festgelegten Flexibilisierungsregeln. Bei Planstellen für Beamte in ausgegliederten Konzernbereichen ist entsprechend zu verfahren.

3.3.11

Die dem bundeseinheitlich anzuwendenden Funktionenplan und den bremischen Steuerungsinteressen entsprechend in den Haushalten 2004/2005 dezentralisierten Beihilfen in der Gruppe 441 können von den dezentral Verantwortlichen produktplanintern bis auf die Ebene der Produktgruppen weiter differenziert werden. Auf Anforderung erhalten die für einen Produktplan verantwortlichen Personen hierzu Aufstellungen über die Anteile der Produktgruppen an den dezentralisierten Beihilfemitteln. Entsprechend der haushaltsgesetzlichen Regelung 2011 sind die Beihilfemittel zweckgebunden und stehen nicht zum Ausgleich an anderer Stelle des Produktplans zur Verfügung.

Die Dezentralisierung bis auf die Produktgruppenebene ist in jedem Fall vorzusehen, in dem entsprechende Mittelanteile zur Abrechnung mit Dritten benötigt werden, insbesondere z. B. wenn Kooperationen auf der Ebene der norddeutschen Länder bestehen oder vorgesehen sind. Bei der Einrichtung neuer Beihilfehaushaltsstellen ist zur Sicherstellung der Anweisungen durch die abrechnende Einrichtung, zurzeit Performa Nord, die FBZ 925 einzutragen.

3.3.12

Die Versorgungslasten (Obergruppe 43) bleiben grundsätzlich entsprechend der schon zu den Haushalten 2002/2003 vollzogenen und 2004/2005 für die Sonderhaushalte erfolgten dezentralen Zuordnung weiter der Produktgruppe Versorgung des Produktplans „Zentral veranschlagte Personalausgaben“ zugeordnet und werden weiterhin zentral bewirtschaftet.

Ausgenommen hiervon sind die Versorgungslasten der Sonderhaushalte sowie im Zusammenhang mit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach § 31 BremBG, die zu Lasten der Dienstbezügebudgets in den jeweiligen Produktgruppen/Einrichtungen zu veranschlagen sind. Neu zu berücksichtigende oder absehbare Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand sind bei der Aufstellung der Haushalte in Abstimmung mit der Senatorin für Finanzen, Referat 32 ggf. unter Absenkung der Beschäftigungszielzahl entsprechend zu berücksichtigen.

Die Versorgungslasten ehemals in ausgegliederten Konzernbereichen Beschäftigter werden weiter in den Personalhaushalten ausgewiesen, soweit dieses bislang schon entsprechend geregelt gewesen ist.

3.3.13

Die Mittel für die Zuführung zur Versorgungsrücklage nach § 14a II und III BBesG sowie die zur Vorsorge für spätere Versorgungslasten aus Minderausgaben durch die Verbeamtung angestellter Beschäftigter werden für die Kernverwaltung zentral in den Personalhaushalten veranschlagt.

Ausgegliederte Konzernbereiche berücksichtigen die nach dem BBesG erforderlichen Zuführungen zur Versorgungsrücklage sowie ggf. Versorgungszuschläge auf die Dienstbezüge der Beamten und die Entgelte der ruhelohnberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – wie bisher - entsprechend in ihren Haushalten bzw. Wirtschaftsplänen.

Die Sonderhaushalte und die Produktgruppen der Kernverwaltung berücksichtigen die bei refinanzierter Beschäftigung abzuführenden Versorgungszuschläge in ihren Haushalten bzw. Wirtschaftsplänen.

3.3.14

Die Liste der durchschnittlichen Personalhauptkosten 2012/2013 pro Vollzeitkraft ist als Anlage 10 beigefügt.

4
4.1

Die mit dem Produktgruppenhaushalt verbundene Zielsetzung der Zusammenführung von Finanz- Personal- und Leistungszielen hat sich im Grundsatz bewährt.

Generell sind die bisherigen Leistungsziele auf den Ebenen Produktplan, Produktbereich und Produktgruppe auf ihre Aussagefähigkeit und Steuerungsrelevanz zu überprüfen. Die Erfahrungen aus dem unterjährigen Controlling sind einzubeziehen (Eignung der Kennzahlen für ein unterjähriges Controlling; Überprüfung der gewählten Datenstrukturen, wie z. B. Kennzahlentyp, Zuordnung zu Kennzahlengruppen).

Die Ressorts werden gebeten, sich mit der Thematik der Ziel- und Kennzahlenbildung intensiv auseinander zu setzen und hierbei auch die in der Vergangenheit nicht immer ausreichend erfolgte Abstimmung von Kennzahlen und Mengengerüsten mit Bremerhaven vorzunehmen.

4.2

Änderungen in der Produktgruppenstruktur, die über die in Nr. 2.1 genannten Anpassungen hinaus gehen, sind frühzeitig mit der Senatorin für Finanzen abzustimmen. Dies gilt insbesondere bei grundlegenden Änderungen bzw. Zusammenfassungen von Produktgruppen und Produktbereichen.

4.3

Von erheblichem Stellenwert für das Aufstellungsverfahren auf Ebene der Produktpläne sind die Betrachtungen bremischer Ressourcen- und Leistungskennzahlen im Städte- und Ländervergleich. Der nichtständige Ausschuss „Umsetzung der Föderalismusreform II im Land Bremen“ hat im Februar 2011 den Senat gebeten, den Benchmarkingprozess in Bremen dahingehend fortzuentwickeln, dass auf Grundlage der dort ermittelten Zahlen durch vertiefte vergleichende Analysen eine verbesserte politische Steuerung von Verwaltungsprozessen innerhalb Bremens auf Grundlage politischer Entscheidungen und Schwerpunktsetzungen ermöglicht wird.

Insofern sollen die Ergebnisse der Benchmarking-Verfahren Einfluss auf die Zielsetzungen und Leistungskennzahlen im bremischen Produktgruppenhaushalt nehmen.

4.4

Die Ressorts werden gebeten, soweit noch nicht geschehen, im Sinne der Zusammenführung von Personal-, Finanz- und Fachverantwortung, im aufzustellenden Produktgruppenhaushalt 2012/2013 diejenigen Personen zu benennen, denen die tatsächliche Verantwortung für einen Produktplan, einen Produktbereich bzw. eine Produktgruppe obliegt. Doppelverantwortlichkeiten sowohl für Produktbereiche als auch Produktgruppen sind im Sinne einer eindeutigen Zuweisung von Verantwortung zu vermeiden. Ein entsprechender Bestätigungsvordruck kann im Infosys abgerufen werden2.

4.5

Auf der Ebene eines Produktplans sollen die politischen/strategischen Zielvorgaben (z. B. aus der Koalitionsvereinbarung, aus Bürgerschafts- und Senatsbeschlüssen etc.) dargestellt werden (vgl. Vordruck in Anlage 7). Dieses Blatt soll darüber hinaus in komprimierter Form in der Rubrik „Ziele und Strategien des Produktplans“ in Ableitung der Zielvorgaben möglichst konkrete politische Ziele/Umsetzungsschritte beinhalten. Die außerhalb von SAP auszufüllenden Leistungsangaben mit konkreten Kennzahlen und weiteren Erläuterungen sollen neben den Daten zum Budget (Finanz- und Personaldaten) einen umfassenden Überblick über den Produktplan liefern und damit als Grundlage für die politische Diskussion dienen.

Das für jeden Produktplan abzugebende Produktplanblatt Leistungsangaben - außerhalb von SAP - auszufüllen und mit den Haushaltsvorentwürfen der Senatorin für Finanzen zu übersenden.

4.6

Anlage 11 enthält Hinweise und Informationen für das Ausfüllen der einzelnen Felder der Produktplan-, Produktbereichs- und des Produktgruppenblätter. Die darin enthaltenen Ausführungen zu den einzelnen Feldern sind als praxisorientierte Hilfestellung für die jeweils Verantwortlichen zu verstehen.

4.7

Für jede im Produktgruppenhaushalt für 2012/2013 neu aufzunehmende Kennzahl ist ein einheitliches Prüf- und Erfassungsblatt auszufüllen. Dieses Formular ist als Erfassungshilfe gedacht und soll auch die systemtechnische Weiterverarbeitung in SAP erleichtern. Es kann darüber hinaus ressortintern auch zur Dokumentation bestehender Kennzahlen verwendet werden.

Die Ressorts werden gebeten, für jede im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2012/2013 neu aufzunehmende Kennzahl ein „Kennzahlenblatt“ zu erstellen (Anlage 12) und per E-Mail dem zuständigen (Spiegel-)Sachbearbeiter bei der Senatorin für Finanzen zuzuleiten.

5
5.1

Die technische Aufstellung der Haushalte 2012/2013 erfolgt mit der Software SAP, die Stellenplanaufstellung mit dem Datenbanksystem PuMa-Online. Die jeweils Verantwortlichen werden gebeten, die erforderlichen Eingaben unter Einhaltung der von der Senatorin für Finanzen vorgegebenen Termine vorzunehmen.

Für die Beantwortung technischer und technisch-inhaltlicher Fragen im Zusammenhang mit der Aufstellung der Haushalte 2012/2013 stehen die MitarbeiterInnen der Zentralen Verfahrensbetreuung SAP unter der Telefon-Nummer 0421/361-10818, E-Mail Adresse ‛Hotline_SAP@LHK.Bremen.de’ zur Verfügung.

Anfragen, die sich ausschließlich auf inhaltliche Problem- bzw. Fragestellungen beziehen, sind dagegen nach wie vor unmittelbar an die Referate 21 (Sachhaushalt) und 32 (Personalhaushalt/Stellenplan) bei der Senatorin für Finanzen zu richten. Bei Fragen und Problemen zum Stellenverfahren steht unter www.puma.intra/PuMaOnline/Stellen/Aufstellung das Dokument Stellenplan.doc zur Verfügung. Des Weiteren werden innerhalb von PuMaOnline im Formular Haushaltsaufstellung/Stellenplan über die Hilfe F1 entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt.

5.2

Die Haushaltsaufstellung beginnt mit der Version 20, in der die vom Senat beschlossenen Eckwerte eingepflegt werden. Sämtliche Änderungen der Ressorts erfolgen in der Version 26. Das bedeutet, dass in der Zeit vom 12. Oktober bis 13. Dezember 2011 alle Berechtigten (Plan-, Bereichs- und Gruppenverantwortliche) parallel auf den ihnen zugewiesenen Datenbestand zugreifen können. Die Ressorts werden gebeten, für ihren Geschäftsbereich das Verfahren organisatorisch zu regeln.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Daten ab 14. Dezember 2011 in die Version 36 kopiert werden und dort von den Spiegelsachbearbeitern der Senatorin für Finanzen weiter bearbeitet werden. Hierauf haben die Ressorts ausschließlich lesenden Zugriff.

5.3

Die Ressorts werden gebeten, für jede im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2012/2013 neu aufzunehmende Kennzahl das als Anlage 12 beigefügte „Kennzahlenblatt“ zu erstellen und per Mail dem zuständigen (Spiegel-)Sachbearbeiter (bei personalrelevanten Kennzahlen dem Referat 32) bei der Senatorin für Finanzen zuzuleiten. Dies gilt auch in den Fällen, in denen ausnahmsweise eine bestehende Kennzahl in ihren Stammdaten geändert werden soll.

Die Aufnahme neuer bzw. die Änderung bestehender Kennzahlen erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen (Spiegel-)Sachbearbeiter in der Reihenfolge des Eingangs ausschließlich durch die MitarbeiterInnen der Zentralen Verfahrensbetreuung SAP.

Der Antragsteller erhält von den MitarbeiterInnen der Zentralen Verfahrensbetreuung SAP per Mail unverzüglich eine Information über die erfolgte Einrichtung/Änderung einer bestehenden Kennzahl, so dass anschließend dezentral eine weitere Bearbeitung (Buchung) durch den Antragsteller erfolgen kann.

5.4

Sofern bei einer Haushaltsstelle eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2013 veranschlagt werden soll, muss diese Haushaltsstelle im Haushaltsjahr 2013 vollständig angelegt werden (Empfehlung: Anlegen mit Vorlage aus dem Haushaltsjahr 2012). Vor dem Eintrag der Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2013 ist zunächst in die Transaktion „Ändern Haushaltsplan“ in das Geschäftsjahr 2013 zu wechseln und anschließend die entsprechende Eintragung vorzunehmen (nach erfolgtem Eintrag bitte sofort wieder auf das Geschäftsjahr 2012 wechseln).

5.5

Die Schulungsunterlagen des AFZ können im Intranet im Verzeichnis „Grundsatzinformationen / Dienststellen / AFZ / Schulungsunterlagen SAP“ abgerufen werden.

6
6.1

Die Ressorts werden gebeten, die bestehenden Regelungen in den Haushaltsgesetzen 2011 zu überprüfen und einen eventuell erforderlichen Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf - konkret ausformuliert und mit einer Begründung versehen – der Senatorin für Finanzen (21-2) zusammen mit den Haushaltsvorentwürfen einzureichen.

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1

Eckwerte des Senats vom 11. Oktober 2011

Anlage 2

Formblatt Darlehensverpflichtung nach Art. 131a LV

Anlage 3

Formblatt Sonderabgaben

Anlage 4

Terminplan für die Aufstellung der Haushalte 2012/2013, den Finanzrahmen 2011 – 2015 sowie den Bericht zum Sanierungsprogramm

Anlage 5

Dienstleistungsentgelte an Performa Nord

Anlage 6

Liste der nachzupflegenden Funktionskennziffern

Anlage 7

Formblatt „Produktplanblatt Seite 3“

Anlage 8

Zusammenstellung der Standard-Haushaltsvermerke

Anlage 9

Formblatt zur Eckwertanalyse

Anlage 10

Liste der durchschnittlichen Personalhauptkosten

Anlage 11

Bearbeitungshinweise für das Ausfüllen der Produktplan-, -bereichs- und Produktgruppenblätter

Anlage 12

Formblatt für die Aufnahme neuer Kennzahlen für den PGH

Alle Formblätter sind im InfoSys im Verzeichnis „Grundsatzinformationen\Dienststellen\Senatorin für Finanzen (FINANZEN)\Haushaltsaufstellung“ abrufbar.

Fußnoten

1)

 Vorschrift im InfoSys

2)

 Vordruck


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